Startseite Archiv Bericht vom 12. Juni 2012

6. Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

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Die Landessynode hat einer Änderung der Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, die mehr Flexibilität bei der Übertragung von Aufgaben des Landeskirchenamtes an andere Stellen gewährleistet – und dazu gehören nicht nur Kirchenbehörden – zugestimmt. Dies soll Verwaltung vereinfachen.

Die im Aktenstück 95 enthaltene Neufassung des Artikels 93 differenziert künftig zwischen den verschiedenen Formen der Verwaltungshilfe nach den Weisungen des Landeskirchenamts und einer förmlichen Beleihung. Die Verwaltungshelfer können je nach Inhalt der Aufgabenübertragung im eigenen oder im Namen der Landeskirche handeln.

Die Änderungen in Artikel 97 befasst sich mit der Leitung eines Referates im Landeskirchenamt: diese können nun sowohl Kirchenbeamte als auch Pfarrer ausüben.