Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenkreisordnung
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Die Synode diskutierte eine sprachliche Erweiterung der Kirchenkreisordnung vom 12. März 2000 im § 24 Abs. 1 um die Wörter „mit und“ nach dem Wort „Kirchenglieder“. Dies ermöglicht Ausschüssen des Kirchenkreistages, dass auch dazugehörende Sachverständige, die nicht Kirchenkreistagsmitglied sind, ein Stimmrecht bei Abstimmungen erhalten. Der Kirchenkreistag soll mithilfe der Texterweiterung selbst regeln können, welche zusätzlichen Ausschussmitglieder ein Stimmrecht bekommen können. Der Antrag wurde dem Rechtsausschuss zur Beratung überwiesen.
Stillleben. Kommunikationsfähigkeit ist Synodenalltag. Bild: Jens Schulze