Gesetz zur Dienstpostenbewertung
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Knut Laemmerhirt war in der 23. Landessynode im Präsidium und wurde während der 24. Synodenperiode Kirchensenator. Der Groß- und Außenhandelskaufmann aus Syke brachte am Mittwoch, dem 13. Juni für den Kirchensenat eine Reihe Gesetzesvorlagen in die Synode ein, darunter den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften im Aktenstück 96.
Das vorliegende Kirchengesetz stehe im Zusammenhang mit verändertem Kirchenbeamtenrecht der EKD - die EKD hatte am 9. November 2011 das Dienstrecht harmonisiert - und der Novellierung der landeskirchlichen Laufbahnordnung vom 8. Dezember 2011. Es soll den kirchlichen Dienstherrn größere Freiräume bei der Bewertung der einzelnen Dienstposten geben und ein transparentes und objektivierbares Verfahren der Dienstpostenbewertung ermöglichen. Dies spielt besonders bei der beabsichtigten Zusammenlegung zahlreicher Kirchenkreisämter eine große Rolle.
Thomas Reisner, Vorsitzender des Rechtsausschusses, nahm den von Lämmerhirt hineingespielten Ball auf und empfahl der Landessynode die Überweisung des Gesetzesentwurfes in den zuständigen Rechtsausschuss zur weiteren Beratung. Die Landessynode machte sich diesen Antrag zu eigen und stimmte ihm zu.
Knut Laemmerhirt (Syke), Mitglied im Kirchensenat. Bild: Jens Schulze