Synode stimmt Gesetzestexten zur Kirchen-Strukturreform zu
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Einstimmig hat die Landessynode am Donnerstag ihr Einverständnis mit den im Zuge der Strukturreform innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) formulierten Gesetzesänderungen und Vertragstexten erklärt. Am 31. August 2005 waren die Verträge von den beteiligten Partnern EKD, Vereinigte Evangelisch-lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) und Union Evangelischer Kirchen (UEK) unterzeichnet worden. Wegen der tief greifenden Veränderung der Grundordnung der EKD wie auch der Verfassung der VELKD sehen die Kirchengesetze ein erweitertes Verfahren zur Ratifizierung durch die Gliedkirchen vor.
Bereits im Juni 2002 hatte die Synode den von Landeskirchenamts-Präsident Dr. Eckhard von Vietinghoff angestoßenen, „auf eine Stärkung der EKD zielenden Reformprozess nachdrücklich“ unterstützt. Zugleich hatte sie erklärt, das lutherische Bekenntnis auch innerhalb der EKD wirkungsvoll darstellen zu wollen. Laut Schreiben des LKA werde die Zusammenarbeit der Landeskirchen durch das Vertragswerk effizienter gestaltet, das lutherische Bekenntnis könne sich wirkungsvoll entfalten, die VELKD bleibe Kirche „im theologischen und rechtlichen Sinn“.