Neues System des Finanzausgleichs vorgelegt
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Künftig soll der Finanzausgleich in der hannoverschen Landeskirche klarer gegliedert und damit transparenter werden. Das neue System, erarbeitet vom Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit sowie dem Finanzausschuss sieht nur noch drei Verteilungsfaktoren vor, nach denen finanzielle Mittel in die Kirchenkreise fließen:
1. Kirchengliederzahl (70 %)
2. Kirchengemeindezahl (20 %)
3. Regionale Struktur (10 %)
In seiner Rede zur Einbringung des Aktenstückes stellte Dr. Karl Hinrich Manzke (Aurich) heraus, dass durch die angestrebten Neuerungen die Verantwortung und Eigeninitiative der Kirchenkreise und –gemeinden gefördert und gestärkt werden solle. „Die Identifikation mit kirchlicher Arbeit geschieht vor Ort, deshalb muss auch auf dieser Ebene entschieden werden.“ Trotzdem müssten die Regelungen der Stellenplanung, die in ihren Grundzügen aus den 70er Jahren stammen, „einen verantwortlichen Ausgleich zwischen widerstreitenden partikularen Interessen und dem Erscheinungsbild der gesamten Landeskirche finden.“
Die Neuordnung des Finanzausgleichs sieht vor, das Nebeneinander von Stellenplanung und Zuweisungsrecht aufzuheben. Die Gesamtzuweisung wird damit von einer Bedarfszuweisung auf eine Schlüsselzuweisung umgestellt. Künftig würden damit nur noch die Mittel zugewiesen werden, die den Planungsvorgaben entsprechen. Den Schlüssel für die Bemessung der Gesamtzuweisung bilden dabei die bereits genannten drei Verteilungsfaktoren, nach denen nicht nur wie bisher die Mittel für Personalausgaben, sondern auch diejenigen für Sachausgaben und Bauzuweisungen verteilt werden sollen.
Gerhard Tödter (Deutsch-Evern) erläuterte als Vorsitzender des Finanzausschusses die Zusammensetzung des Regional-Faktors nach Mittel- und Oberzentren. Diese Systematik folgt dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm und sieht vor, dass sich der regionale Faktor von insgesamt 10% aus 6% für Mittel- und 4% für Oberzentren zusammensetzt. Für Kirchenkreise ohne solche Zentren folgt daraus, dass sie geringere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Hier setzte auch die Kritik des Synodalen Hans-Hermann Woltmann aus dem ostfriesischen Ostrauderfehn an: „Der Regional-Faktor ist problematisch, da manche Kirchenkreise leer ausgehen.“
Dagegen betonte Manzke, die ländlichen Gemeinden könnten in Zukunft die Zentren in die Pflicht nehmen bestimmte Beratungsangebote wie Ehe- und Lebensberatung vorzuhalten, da sie finanziell besser ausgestattet seien. Außerdem würde durch die Neuregelung ein wichtiger Impuls zur Zusammenarbeit der kleineren Kirchenkreise gegeben.
Darüber hinaus ist im neuen Finanzausgleichssystem vorgesehen, die Eigeneinnahmen einer Kirchengemeinde - beispielsweise durch Verpachtung von Grundstücken - künftig vor Ort zu belassen und sie nicht mehr auf die Zuweisungen anzurechnen. Auch hier soll die Eigenverantwortung und das Eigeninteresse an möglichst günstiger Nutzung gestärkt werden.
Angeregt wird weiterhin, mehr Kirchenkreisen als bisher eine volle Budgetierung zu ermöglichen, da die Erfahrungen aus der Erprobung laut Bericht sehr positiv seien.
Michael Thiel (Gifhorn) verwies in der anschließenden Aussprache darauf, dass trotz aller begrüßenswerten Neuerungen es weiterhin eine Differenz von bis zu 20 Euro pro Gemeindemitglied in der Zuweisung an die verschiedenen Kirchenkreise geben werde. „Daher müssen wir die Neuordnung des Finanzausgleichs weiterhin kritisch beobachten und begleiten, um diese Spanne nicht endgültig festzuschreiben.“