Startseite Archiv Bericht vom 16. Juni 2006

Landeskirchenamt für „kircheneigenes Tarifrecht“

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In ihrem Bericht zur Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche sprach sich Oberkirchenrätin Andrea Radtke für ein „kircheneigenes Tarifrecht“ aus. Innerhalb der EKD ergäbe sich derzeit ein „buntes Bild“. Die Kirchen im Nordwesten und im Osten des Landes hätten sich daher in einer Arbeitsgruppe zusammengefunden, um ein eigenes Tarifrecht zu erarbeiten. Ergebnisse seien allerdings noch nicht absehbar. Eine Übernahme der kürzlich ausgehandelten Tarifvereinbarungen der Länder (TVL) seien laut Radtke nicht wünschenswert. Die Kirchen würden demgegenüber auf ein „einfaches und übersichtliches Recht“ ohne übermäßig lange Übergangsfristen zugehen.

Weiterhin ging Radtke auf die Rahmenbedingungen der Mitarbeiterschaft ein. Die Anzahl der Mitarbeiter habe sich von 22.000 im Jahre 1998 auf 29.000 im Jahre 2005 erhöht. Davon seien die Erzieherinnen in den Kindertagesstätten die größte Einzelgruppe. Männliche Erzieher seien dort mit nur fünf Prozent vertreten. 91 Prozent der in der Landeskirche Beschäftigten seien entweder bei Kirchenkreisen oder Kirchengemeinden angestellt.

Das Perspektivpapier der Synode (Aktenstück 98), das eine Reduzierung der Beschäftigten um ein Drittel vorsehe, führe laut Radtke selbstverständlich zur Verunsicherung bei den Mitarbeitern. Betriebsbedingte Kündigungen würden befürchtet, so die Oberkirchenrätin. Allerdings könne die Landeskirche keine Vorgaben machen, weil die Personalhoheit bei den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden liege. „Die Landeskirche kann keine generellen Anweisungen geben“, sagte die Oberkirchenrätin. Klar sei aber, dass in Konfliktfällen Arbeitsrecht vor Finanzrecht gehe. Auch die Personalentwicklung, insbesondere die Personalbedarfsermittlung, liege nicht in der Hand des Landeskirchenamtes. Dafür seien die regionalen und lokalen Anstellungsträger zuständig. Schließlich wies Radtke auf laufende Verhandlungen der arbeitsrechtlichen Kommission (ADK) hin. Änderungen im so genannten Mitarbeitergesetz könnten aber nicht von der ADK, sondern ausschließlich von der Synode der Konföderation der Kirchen in Niedersachsen behandelt werden.