Bischofsrat: Besonderheit der Ordination muss erhalten bleiben
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Der Bischofsrat der Hannoverschen Landeskirche hat in seinem Bericht vor der Synode gefordert, die Bindung des Rechts auf Sakramentsdarreichung an die Ordination beizubehalten.
Im vergangenen Jahr hatte der Gemeindeausschuss der Landessynode angeregt, die Feier von Abendmahlsgottesdiensten dadurch regelmäßig zu gewährleisten, dass das Recht auf Sakramentsdarreichung auf Prädikanten und Diakone ausgeweitet werde. Sie sollten insgesamt das Recht zur Abendmahlsdarreichung erhalten und nicht mehr allein auf einen Ort und eine Zeit bezogen, wie die bisherige Regelung vorgesehen hatte. Bislang ist dieses Recht auf ordinierte Pastorinnen und Pastoren beschränkt.
Zur Begründung führt der Bischofsrat an, dass die Besonderheit der Ordination als Motivation zum Theologiestudium erhalten werden müsse. Zudem müsse nachvollziehbar zwischen der Verantwortung auf Lebenszeit (wie bei der Ordination von Pastoren) und der Beauftragung von bestimmten Personen auf Zeit und für einen genau bestimmten Ort (wie bei Prädikanten und Diakonen etwa im Altenheim oder auf Jugendfreizeit) unterschieden werden. Schließlich sei das Thema „Amt-Ordination-Beauftragung“ auch im Kontext der Ökumene zu betrachten.
Der Bischofsrat betont, dass die Differenzierung zwischen Beauftragung und Ordination keine geistliche Hierarchie darstelle, sondern die verschiedenen Aufgaben lediglich regele und klar unterscheidbar mache. Er ist davon „überzeugt, dass die derzeitige Praxis, zwischen Ordination und Beauftragung zu unterscheiden, theologisch verantwortet und auch hilfreich für die Klärung und Abgrenzung unterschiedlicher Arbeitsfelder sowie Berufsbilder ist“.