Startseite Archiv Nachricht vom 02. Juni 2021

Neue Geschäftsordnung für die Synode

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Die Landessynode hat sich eine neue Geschäftsordnung gegeben. Nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung der Landeskirche im vergangenen Jahr und der pandemiebedingten digitalen Tagungsform war dieses notwendig geworden. So wurden Regelungen für Sitzungen der Landessynode, die als Videokonferenzen stattfinden, als Dauerregelungen eingearbeitet.

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Antje Niewisch-Lennartz (Sprengel Hannover) betone, dass in der neuen Ordnung nicht nur Änderungen der Verfassung ihren Niederschlag finden würden. Auch erhielte die  Landesjugendkammer ein Antragsrecht. Auf diese Weise solle der Jugendarbeit ein besonderes Gewicht verliehen werden.
Um die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse nicht zu gefährden, soll laut dem Antrag ein zeitlich unbefristeter Gaststatus ermöglicht werden. Zudem können Ausschüsse künftig auch Vorgänge beraten, die ihnen nicht durch die Synode übertragen worden sind.

Beiräte, Kuratorien, Vergabeausschüsse oder ähnliche Gremien können in Zukunft bis zur Neuwahl durch eine nachfolgende Landessynode im Amt bleiben.

Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück) machte in seinen Änderungsanträgen zur neuen Ordnung darauf aufmerksam, dass der in der Geschäftsordnung vorgesehene Handschlag zur Verpflichtung einer bzw. eines neuen Synodalen bei einer digitalen Synodentagung nicht möglich sei. Die entsprechenden Passage wird nun durch die Formulierung „gegenüber der Landesbischöfin oder dem Landesbischof“ und „gegenüber der Präsidentin oder dem Präsidenten“ ersetzt. Auch müssen in Zukunft bei einer digitalen Synode die Uranträge nicht in gedruckter, sondern in schriftlicher Form vorliegen.