Startseite Archiv Nachricht vom 02. Juni 2021

Einbringung Kirchengesetzentwürfe LSA

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Im Anschluss an die Vorstellung des Tätigkeitsberichtes des Landessynodalausschusses (LSA) durch dessen Vorsitzenden, Jörn Surborg, diskutierten die Mitglieder der Landessynode einige Punkte zu Rechts-, Personal- und Finanzfragen sowie zur Schließung der Fachhochschule für Interkulturelle Theologie.
 
Steffen Creydt (Sprengel Hildesheim-Göttingen), stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses und Leiter des Kirchenkreisamtes Göttingen-Münden, fragte nach einer Konkretisierung der Fördermöglichkeit für regionale Pfarrbüros. „Zehn Mehrstunden ist aus meiner Sicht auslegungsbedürftig – das können zehn Stunden insgesamt oder zehn Wochenstunden bedeuten.“ Nach Angaben von Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch solle eine Rundverfügung mit genauen Ausführungen und ausführlichen Handreichung bis zu den Sommerferien in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen vorliegen. Darin seien die Förderbedingungen genau aufgeführt. Die zehn Mehrstunden bezögen sich auf die insgesamt anfallenden Mehrstunden in einer Kirchengemeinde oder einzelnem Büro.
 
Umstellung auf Umsatzsteuer

Norbert Wolf (Sprengel Stade) fragte, inwieweit landeskirchliche Maßnahmen bei der Umstellung auf Umsatzsteuer unterstützend wirken könnten und begleitet werden - auch in Hinsicht auf die Vermögensschadenhaftpflicht und der Verstöße gegen die Finanzgesetze mit Steuererklärung und sich daraus ergebenden Folgen.

Es liege nicht nur an den Ämtern, sondern auch an den Prüferinnen und Prüfern und da sei eine Bonifizierung zur Einführung der Doppik fruchtlos, so Gabi Furche (Sprengel Stade). „Was mir Sorge bereitet, ist die Umsetzung der Neustrukturierung der Umsatzsteuer. Da habe ich das Gefühl, dass viele Fragen noch nicht geklärt sind, und wir dümpeln da so vor uns hin.“ Viele Programme im Hintergrund liefen noch nicht. Die Umsatzsteuerumstellung könne sonst zu einem enormen Problem werden: „Bei der Doppik haben wir uns nur nach innen blamiert – bei der Umsatzsteuer blamieren wir uns nach außen. Da müssen wir dringend darauf achten.“

Im Rechnungsprüfungsamt habe sich inzwischen ein Flaschenhals gebildet, erläuterte Surborg. Viele erstellte Eröffnungsbilanzen konnten daher bislang nicht geprüft werden. Doppik und Umsatzsteuer hingen eng zusammen, sagte Finanzausschussvorsitzende Marie-Luise Brümmer (Sprengel Hannover): „Wenn Doppik funktioniert, hat man auch eine Chance, dass die umsatzsteuerliche Umstellung funktionieren kann.“ Eine mögliche Amnestie beträfe jedoch nur alte Abschlüsse.

Ausgleich der Tarifsteigerungen

Die Landeskirche habe in der Vergangenheit den Kirchenkreisen verlässlich hohe Mittel zum Ausgleich der angefallenen Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. „Das war gut für die Planung der Kirchenkreise, die konnten mit den Mitteln wirtschaften und mussten keine übermäßige Vorsorge für den Ausgleich von Tarifsteigerungen treffen“, sagte Steffen Creydt (Sprengel Hildesheim-Göttingen). Nach Angaben des Berichts habe die Landeskirche dies im vergangenen Jahr erst nachträglich getan. Im Extremfall könne dies zu einem Kaufkraftverlust von mehr als 25 Prozent am Ende des sechsjährigen Planungszeitraums bedeuten, zuzüglich der jährlichen Einsparung von zwei Prozent. „Für die Kirchenkreise ist das Risiko, das dadurch steigt, dass die Landeskirche Tarifsteigerungen nicht übernimmt, kaum tragbar.“ Daher wünsche er sich eine verlässliche Finanzierung der Tarifsteigerung für die einzelnen Kirchenkreise durch die Landeskirche.
 
Funktionale und parochiale Pfarrstellen

Das Landeskirchenamt habe dem Landessynodalausschuss über die Beratungen und Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Funktionaler und parochialer Pfarrdienst“ berichtet. Spätestens in der nächsten Tagung solle der Bericht in die Synode eingebracht werden, so Surborg.

Pastorin Corinna Engelmann (Sprengel Hildesheim-Göttingen) bat dabei darum, „auch Kirchenkreise am Rand in den Blick zu nehmen, damit diese nicht runterfallen“. Dies griff der Theologische Vize-Präsident des Landeskirchenamtes, Dr. Ralph Charbonnier, auf: „Es soll weitergearbeitet werden, wie das mit der Versorgung von Kirchengemeinden an den Rändern aussieht. Da sehen wir Schwierigkeiten, weil die funktionalen Dienste hauptsächlich in Großstädten verankert sind.“

Zudem solle es nicht nur zu einer Versorgung kommen, so Charbonnier. Es sei sinnvoll, wenn diese Personen in erster Linie ihre Expertise in die Kirchenkreise reintrügen: „Um den Austausch auch des Knowhows von Gemeindewirklichkeit und funktionalen Diensten zu fördern, macht es Sinn, genau darauf zu schauen, mit welchen Inhalten die Personen der funktionalen Dienste damit umgehen."
 
Dank an Corona-Taskforce

Pastor Martin Steinke (Sprengel Osnabrück), stellvertretender Vorsitzender des Landessynodalausschusses, dankte dem Theologischen Vize-Präsidenten und dem Team der Corona-Taskforce für die verlässliche Arbeit: „Wir in den Gemeinden freuen uns, wenn eine Verordnung der Niedersächsischen Landesregierung kommt, weil wir wissen, dass dann ganz schnell die Informationen aus dem Landeskirchenamt nachkommen.“ Zugleich begrüße er es, „dass es Empfehlungen sind und keine Handlungsanweisungen“, da so jede Kirche selbst handeln könne.
 
Schließung der Fachhochschule für Interkulturelle Theologie
 
Professor Tobias Georges (Sprengel Hildesheim-Göttingen) kritisierte die Entscheidung, die Fachhochschule für Interkulturelle Theologie (FIT) in Hermannsburg zu schließen: „Aus der Perspektive der Göttinger Theologischen Fakultät möchte ich unsere Empörung zum Ausdruck bringen.“ Die FIT sei eine geschätzte Kooperationspartnerin, „der genau für das Thema interkulturelle Theologie steht, dessen gesellschaftliche und kirchliche Relevanz unumstritten ist.“ Davon betroffen sei auch der Master-Studiengang Intercultural Theology an der Göttinger Fakultät, der in Zusammenarbeit mit der FIT betrieben werde: „Der Studiengang steht für Interkulturalität und Interreligiösität.“ Ohne FIT, so Professor Georges, könne auch der Master-Studiengang so nicht weiter betrieben werden. Die Fakultätsleitung habe nach Bekanntwerden das Gespräch mit dem Landesbischof gesucht – dazu sei es bisher nicht gekommen. „Ich kenne das so, dass man mit den Betroffenen zuerst spricht. Die Fakultät sieht die Landeskirche in der Pflicht.“

Mit der Entscheidung habe man es sich nicht leichtgemacht, zumal man die Wichtigkeit des Themas durchaus ernst nehme, sagte der Ausschussvorsitzende für Mission und Ökumene, Dr. Jörg Zimmermann (Sprengel Lüneburg). Ausschlaggebend seien wirtschaftliche Überlegungen gewesen. Zugleich stellte Dr. Zimmermann den Antrag, das Thema erneut in den die Ausschüsse Mission und Ökumene und Bildung zu überweisen, sowie auf Antrag von Marie-Luise Brümmer (Sprengel Hannover) zugleich in den Finanzausschuss.
 
Zu hohe Personalkosten?

„Was für konkretere Überlegungen haben wir denn auf der Ausgabenseite,“ fragte Dr. Jörg Zimmermann. Im Rahmen des Zukunftsprozesses werde man darüber nachdenken müssen, „ob wir uns eine Personalstruktur, wie wir sie jetzt haben, auf Dauer noch leisten können und wie wir dafür Lösungen finden müssen.“ Oberlandeskirchenrat Dr. Rolf Krämer hatte zuvor von rund 80 Prozent Personalkosten gesprochen.
 
„Nach unserem Haushaltsrecht sind die Deckungslücken in dem Haushalt in der Bilanz der Landeskirche abzubilden“, antwortete Dr. Krämer. Im öffentlich-rechtlichen Bereich seien die Versorgungsansprüche zu fast 90 Prozent gedeckt. Daneben gebe es die Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers (KZVK), die rund 100.000 Mitarbeitende von Kirche und Diakonie versichere. Hier gebe es eine Deckungslücke von rund 130 Millionen Euro, die mit Sanierungsgeld abgedeckt werden sollen. „Nur die Zeiten laufen länger als gedacht.“ Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien jedoch beide Versorgungskassen sicher.

„Wir haben Menschen angestellt und ihnen Zusagen gegeben. Punkt“, sagte Dr. Krämer zur Erreichung von Kostenersparnissen. Eine Möglichkeit sehe er langfristig wie andere Landeskirchen auch im Rahmen der Beihilfen, in die nicht mehr jede*r eingebunden werden müsse. „Ich sehe gute Möglichkeiten, dass wir am Versorgungssystem weiterarbeiten.“
 
Wie bilden sich Personalausschüsse?
 
Der Vorsitzende des Planungsausschusses, Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück), wollte vom LSA wissen, ob der Ausschuss einen Vertreter für den Vorsitzenden für den Personalausschuss bestimmt habe, „und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?“ Der Absatz 8 des Artikels 60 der Kirchenverfassung sage, dass sich der Personalausschuss eine Geschäftsordnung (GO) gibt, diese regele auch die Vertretung alle kirchenleitenden Organe mit Ausnahme des Landesbischofs oder der Landesbischöfin. „Das Problem ist nur, dass dieses Dokument, dass dies regelt, ein Nichtdokument ist. Mit dem Stand von gestern Abend ist es in der Rechtssammlung der Landeskirche nicht enthalten.“
 
Die Situation sei nun, dass fünf kirchenleitende Organe handeln sollen, aber nicht wüssten auf welcher Grundlage. „Wir veröffentlichen jede Friedhofssatzung, aber solch ein Dokument, das die Verfahrensweise für fünf kirchenleitende Organe festlegt, gibt es dort nicht.“

Surborg nahm die Anregung auf, die Geschäftsordnung in die Rechtssammlung aufzunehmen und so für alle einsehbar zu machen.