Startseite Archiv Nachricht vom 03. Juni 2021

Ausschuss: assistierter Suizid

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Den Zwischenbericht des Ausschusses für Theologie und Kirche zur Diskussion über den assistierten Suizid brachte der Ausschussvorsitzende Dr. Martin Krarup (Sprengel Stade) ein. Angeregt durch den Bericht des Landesbischofs vom 26. November 2020 hatte die Landessynode den Ausschuss damit beauftragt, die aktuelle Diskussion über den assistierten Suizid aufzunehmen und zu diskutieren.

Die gegenwärtige Debatte wurde ausgelöst durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020, das sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher Autonomie berufe. Dieses umfasse auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben.
 
Krarup betonte, dass zu gegebener Zeit in dieser Frage Entscheidungen in der Landeskirche anstünden und die Landessynode daran zu beteiligen sei.
Das Ringen um eine christlich verantwortete Position zur Frage des assistierten Suizids sei längst noch nicht abgeschlossen. Es gebe aber einige Grundsätze, die allmählich an Klarheit gewönnen.

So könne über Konfessionsgrenzen hinweg festgehalten werden, dass einer Normalisierung des Suizids entgegenzuwirken sei. Jeder Mensch solle jede erdenkliche Hilfe erhalten, die ihm zur Entscheidung für das Leben verhelfe.
Zu bedenken sei auch, dass ein Suizid nie nur die einzelne Person betreffe. „Wer die autonome Selbstbestimmung des Menschen zur alleinigen Entscheidungsinstanz in dieser Frage erhebt, ignoriert, dass sich menschliches Leben immer in Beziehungen bewegt – zu Angehörigen und Freunden, und zu Gott“, so Krarup.

Suizidabsichten seien bei vielen Menschen schwankend, wie es Expertinnen und Experten herausstellten. Selbstbestimmung sei also kein so einfacher Begriff, wie er scheinen mag, sagte der Superintendent aus Buxtehude und forderte zugleich, den Suizid nicht zu tabuisieren: „Wer sich in einer ausweglosen Situation das Leben nimmt, darf nicht verurteilt werden.“

Da es absehbar sei, dass es in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr zu einer Gesetzesnovelle komme, sei Zeit für weitere Gespräche gegeben. Krarup führte viele konkrete Fragen hinsichtlich einer Neuregelung an: „Wie sollen sich kirchliche und diakonische Einrichtungen künftig zum Wunsch nach Hilfe und Begleitung von Suizidwilligen verhalten? Wie weit kann eine christliche Einrichtung gehen? Und was wären Nutzen und Nachteil von Orten, an denen man sicher oder abgeschirmt ist von Hilfen zum Suizid? Welche Rolle sollen kirchliche Träger innerhalb eines eventuell staatlichen Schutzkonzeptes – etwa in einer vorgesehenen Beratung – übernehmen? Aber auch: Inwieweit kann die hannoversche Landeskirche sich noch stärker für die Förderung palliativer Angebote und der Hospizarbeit einsetzen?“
 
Es sei wichtig, an diesem Thema weiterzuarbeiten. Die Landessynode unterstützt den Antrag des Ausschusses, die Beratungen zur Diskussion über den assistierten Suizid fortzuführen. Auf Antrag von Corinna Engelmann (Sprengel Hildesheim-Göttingen) wurde dieser Zwischenbericht zudem dem Diakonieausschuss als Material zugewiesen.