Trägerschaft von Kindertagesstätten
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In den vergangenen Jahren wurde die Trägerschaft für zahlreiche Kindertagesstätten von den einzelnen Kirchengemeinden auf übergemeindliche Trägerverbände verlagert. Diese sind dann für mehrere Kindertagesstätten zuständig.
Mit der Neuordnung der Trägerstrukturen im Bereich der Kindertagesstätten sei man „ganz erheblich weitergekommen“, zog Dr. Christoph Künkel, Vorstandssprecher des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen, eine erste Bilanz.
Die Zahl der übergemeindlichen Trägerschaften von Kindertagesstätten der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist von 2010 bis 2014 stark angestiegen: Nachdem sich 2010 in elf Kirchenkreisen übergemeindliche Trägerstrukturen für Kitas gebildet hatten, waren es 2014 bereits 40 von insgesamt 49 Kirchenkreisen. „Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, wir sind im Moment in der Evaluierungsphase“, betonte Künkel. Mitte 2016 erwarte er konkrete Ergebnisse, die dann den Kirchenkreisen zur Verfügung gestellt werden sollen.
Bild: Jens Schulze
Der Synodale Jens Rannenberg (Gifhorn) beantragte, dass der Landessynode bis 2016 über die weitere Entwicklung berichtet werden solle. Dieser Antrag wurde angenommen.
Wichtig sei es, drei Ziele nicht aus den Augen zu lassen, so Künkel: eine landeskirchenweit erkennbare und gleichbleibend hohe Qualität der Tagesstätten mit einheitlichen Standards, ein differenziertes Fort- und Weiterbildungsangebot für Mitarbeitende und Trägerverantwortliche und die Integration der Kitas in die örtliche Kirchengemeinde. Die Landeskirche unterstütze die Arbeit, die Verantwortung für die Kitas aber liege in den Gemeinden, so Künkel. „Das hat sich durch die neue Trägermodelle nicht geändert.“
Zwei verschiedene Modelle gibt es: zum einen eine Trägerschaft des Kirchenkreises mit einem Geschäftsführenden Ausschuss für die Gesamtsteuerung und strategische Ausrichtung, zum anderen Kirchengemeindeverbände, bei denen Verbandsvorstände diese Aufgaben verantworten. Beide Modelle setzen auf eine Geschäftsführung, die aus pädagogischer Leitung und betriebswirtschaftlicher Leitung besteht. Damit will man unter anderem erreichen, dass die pädagogischen Leitungen von ihren bisherigen Personalmanagementaufgaben, die viel Zeit in Anspruch nahmen, entlastet werden.
Die Kirchenkreise müssten in die religionspädagogische Arbeit eingreifen können, betonte der Synodale Dr. Jörg Zimmermann (Celle). „Dieser Mittelbau fehlt im Bericht völlig“, kritisierte er und verwies auf den Fachkräftemangel bei den Erzieherinnen und Erziehern. Dieser führe dazu, dass man immer häufiger auf Fachkräfte auch ohne kirchlichen Hintergrund zurückgreife. „Wir müssen den bildungspolitischen und religionspädagogischen Ansatz berücksichtigen und vor Ort auf Kirchenkreisebene reagieren. Dafür brauchen wir finanzielle Mittel“, forderte er und betonte, dies sei eine Investition in die Zukunft.
Die Einbindung der Kitas in die Gemeinde sei das A und O, bekräftigte auch der Synodale Martin Steinke (Osnabrück). Der enge Kontakt mit den Gemeinden werde durch das neue Modell geschwächt, so die Synodale Dr. Bettina Siegmund Leer). „Im Moment funktioniert das traditionell noch recht gut, doch mit jeder Wahl eines neuen Kirchenvorstandes wird sich das ändern“, so ihre Prognose. „Doch diese Gemeindebindung ist ganz wichtig.“
645 evangelisch-lutherische Kindertagesstätten im Bereich der Landeskirche betrieben, insgesamt 55.000 Plätze stehen in Kitas und Spielkreisen in evangelischer Trägerschaft zur Verfügung.
Ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, werde angesichts des Fachkräftemangels immer wichtiger, machte Dr. Christoph Künkel deutlich. Dazu gehöre auch eine regelmäßige Fortbildung.
„In Gesprächen betonen die Erzieherinnen und Erzieher immer wieder, wie sehr ihnen das gute Fortbildungsangebot der Kitas in kirchlicher Trägerschaft imponiert“, ist auch die Erfahrung des Synodalen Karl-Otto Scholz (Göttingen). „An diese Stelle müssen wir unser Augenmerk legen.“
Dafür sei ein Fortbildungsmodell notwendig, das auch die familiäre Situation der Erzieherinnen und Erzieher berücksichtige, so Künkel. Für viele von ihnen sei es nicht zu leisten, eine fünftägige Fortbildung etwa in Loccum zu absolvieren. Er verwies auf ein aus Modulen bestehendes Modell, das an einzelnen Tagen angeboten werden könnte.
Ein Antrag der Synodalen Prof. Dr. Hanna Löhmannsröben (Wolfsburg), das Landeskirchenamt möge eine Aufstellung aller Aus- und Fortbildungsangebote im Bereich der Landeskirche erstellen, wurde in diesem Zusammenhang jedoch abgelehnt.