Startseite Archiv Bericht vom 06. Mai 2015

Künftige Finanzierung strukturschwacher Kirchenkreise

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Den Bericht des Landeskirchenamtes zur Auswertung und Fortentwicklung der finanziellen Förderung von Kirchenkreisen aus dem Strukturanpassungsfonds wurde von Oberlandeskirchenrat (OLKR) Dr. Rainer Mainusch eingebracht.

Im Januar 2013 wurde der Strukturanpassungsfond eingeführt. Deutlich war und ist, dass bei einer Reduzierung der durchschnittlichen landeskirchlichen Einsparvorgaben auf insgesamt 4 % ( = 1% je Haushaltsjahr) einige Kirchenkreise so hohe Einsparvorgaben haben würden, dass sie den notwendigen Strukturwandel ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht gestalten könnten.

Das Landeskirchenamt schlägt für die kommenden Jahre einen Zwei-Stufen-Plan vor: Die erste Stufe betrifft den Zeitraum von 2017 bis 2022. In der zweiten Stufe geht es um die Frage, wie ein ergänzendes System auf Dauer durch zusätzliche landeskirchliche Solidarität ermöglicht werden kann.

Die erste Stufe besteht aus drei Schritten: Dem ersten Schritt liegt das Berechnungsmodell aus dem Strukturanpassungsfond 3 zugrunde. In einem zweiten Schritt soll der Kreis der geförderten Kirchenkreise auf strukturschwache Kirchenkreise konzentriert werden. Der dritte Schritt ist eine behutsame Modifikation der Förderungsbedingungen. Innovation sei stärker zu unterstützen, damit gerade auch Kirchenkreise in prekärer finanzieller Lage in die Lage versetzt werden, kreativ handeln zu können.

Die zweite Stufe betrifft den Planungszeitraum ab 2023. Es soll ermittelt werden, ob es erforderlich oder möglich sei, den Strukturanpassungsfond in einen Strukturausgleichsfond zu überführen, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Die Landessynode beschloss, diesen Bericht des Landeskirchenamtes dem Schwerpunktausschuss federführend und dem Finanzausschuss zu überweisen. Die Ergebnisse dieser Beratungen werden während der Herbsttagung vorgestellt.