Startseite Archiv Bericht vom 05. Mai 2015

Regionale Zusammenarbeit von Kirchengemeinden

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„Die regionale Zusammenarbeit von Kirchengemeinden ist die Normalform kirchlicher Arbeit.“ Dieses Ziel nannte Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch als Vertreter des Landeskirchenamtes bei der Einbringung des Berichts zur „Neuordnung der regionalen Zusammenarbeit von Kirchengemeinden“. Ein neues Kirchengesetz soll die Möglichkeiten regionaler Entwicklung transparent machen, indem es die verstreuten und teils unklaren Regelungen zusammenfasst. Darüber hinaus sollte es künftig die Rechtsform der Gesamtkirchengemeinde geben.

Die einzelnen Kirchengemeinden bestehen dabei als rechtlich selbstständige Körperschaften fort und können beispielsweise die Verantwortung für Kirchengebäude oder Friedhöfe behalten. Auch ein Ortskirchenvorstand bliebe bei dem Modell weiterhin möglich, wäre aber nicht zwingend. „Im Übrigen werden die Aufgaben eines örtlichen Kirchenvorstandes aber durch den Gesamtkirchenvorstand wahrgenommen, der von den Gemeindegliedern aller Kirchengemeinden der Gesamtkirchengemeinde direkt gewählt wird“, skizziert der Bericht die Idee. Als Modelle für die Zusammenarbeit stehen demnach weiterhin die pfarramtliche Verbindung, die Arbeitsgemeinschaft, der Kirchengemeindeverband und die „zusammengelegte Kirchengemeinde, die auch aus rechtlich unselbständigen Bezirken bestehen kann“, zur Verfügung.

Konkret soll das noch zu erarbeitende Kirchengesetz unter anderem „die Bildung bzw. Erhaltung örtlicher Identität“ fördern, „zwischen ortsbezogenem und aufgabenorientiertem Pfarrdienst differenzieren“ und Grundlagen für die Zusammenfassung der Stellenanteile von Sekretariats- und Küsterdienst zu schaffen, so dass attraktive Arbeitsverhältnisse entstehen können.

Den Ausgangspunkt der Diskussion bildete die Idee der „Region als inhaltlicher Gestaltungsraum“. Die Identität der Ortsgemeinde soll nicht ersetzt, sondern ergänzt werden durch eine an gemeinsamen Aufgaben entwickelte Identität. Durch die Zusammenarbeit würden neue Räume der Beziehungsarbeit ermöglicht; auch neue Formen des Miteinanders von ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden seien denkbar. Schließlich eröffne die regionale Zusammenarbeit Angebote zur Aufgabenteilung, gegenseitiger Entlastung und zur Schwerpunktsetzung.

Laut der Synodenvorlage ist es mancherorts bisher nicht gelungen, „ein überkommenes Kirchturmdenken zu überwinden“. Abseits ökonomischer Notwendigkeiten seien positive Visionen zu entwickeln. Dazu müssten alle Beteiligten miteinander kommunizieren. Auch die Klärung wechselseitiger Erwartungen, das Aussprechen von Befürchtungen und das Ernstnehmen von Widerständen seien von elementarer Bedeutung. „Entscheidende Erfolgsfaktoren für das Gelingen einer regionalen Entwicklung sind Freiwilligkeit und Ergebnisoffenheit“.

Um Kirchengemeinden zur Zusammenarbeit zu motivieren, sollten die beabsichtigten neuen Regelungen durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und landeskirchliche Unterstützungsangebote gefördert werden. Neben dem Angebot des Hauses kirchlicher Dienste gehören eine gezielte Werbung für regionale Entwicklungsprozesse in Kirchenkreisen, schriftliche Arbeitshilfen und Themenseiten im Internet zu den Ideen.

Bereits die 24. Landessynode hatte sich 2013 für eine Ausgestaltung des Artikels 26 der Kirchenverfassung zu einer Rahmenregelung für die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden ausgesprochen. Anschließend wurde im Landeskirchenamt eine Arbeitsgruppe gebildet, die später um Vertreter der Kirchenkreise ergänzt wurde. Ein vom Haus kirchlicher Dienste veranstalteter Fachtag hatte unter anderem einen Erfahrungsaustausch mit anderen Landeskirchen ermöglicht.

In der anschließendn Aussprache wies Dr. Hans Christian Brandy auf die theologische Dimension hin. „Es geht um einen geistlichen Prozess“, betonte der Landessuperintendent für den Sprengel Stade. Die Frage sei, wie das Wort Gottes unter den gegenwärtigen Bedingungen möglichst effizient weitergegeben werden kann.

Über das weitere Vorgehen soll zunächst in den synodalen Gremien beraten werden. Mehrere Synodale betonten in der folgenden Aussprache, dass es sinnvoll und notwendig sei, dass eine entsprechende Gesetzesvorlage zeitnah in der Synode diskutiert würde.
 

Die Synode beschloss, dass entsprechende Gesetzesvorlagen auf der Tagung im November 2015 diskutiert und gegebenfalls beschlossen werden sollen.