Startseite Archiv Bericht vom 08. Mai 2015

Das Amt des Superintendenten besonders in den Blick nehmen

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In den vergangenen Jahren hat die Ebene der Kirchenkreise innerhalb der Landeskirche eine immer größere Bedeutung erhalten. Wichtige Entscheidungen für das kirchliche Leben vor Ort werden inzwischen auf dieser Ebene getroffen. Gewachsen sind dadurch auch die Anforderungen an das Superintendenten-Amt. Das hob Michael Gierow (Lüchow-Dannenberg) als Vorsitzender des Synoden-Ausschusses für kirchliche Mitarbeit in seiner Rede vor der Landessynode hervor.

Den Superintendentinnen und Superintendenten komme zunehmend eine moderierende Funktion zwischen der Landeskirche, dem Kirchenämtern und den Kirchengemeinden zu. Deutlich sei, dass in den nächsten Jahren die Leitungsebene in den Kirchenkreisen und das Superintendenten-Amt in besonderer Weise in den Blick genommen werden müssten. „Es geht um eine kleine, aber für die Organisation unserer Landeskirche sehr wichtige Gruppe,“ sagte der Gierow.

Die Frage sei, wie in Zukunft das Superintendentenamt so ausgestaltet werden könne, dass es attraktiv für Pastorinnen und Pastoren sei, sich darauf zu bewerben. Eine Erhöhung der Besoldung sei dabei nicht so entscheidend wie die Frage, welche Entlastungssysteme es künftig für Superintendentinnen und Superintendenten geben könne und wie die Superintendenturbüros ausgestattet seien.

Bei anstehenden Planungen in den Kirchenkreisen für die Zeit von 2017 bis 2022 müsste das Amt des Superintendenten in besonderer Weise berücksichtigt werden, sagte Dr. Fritz Hasselhorn (Grafschaft Diepholz). „Es geht hier um ein Signal an die Kirchenkreise: Nehmt die Ausstattung des Superintendentenamts besonders in den Blick!“

Die Landessynode beschloß, sich bei ihrer Tagung im Herbst mit der Frage der Anhebung der Gehälter von Superintendentinnen und Superintendenten zu beschäftigen. Das Landeskirchenamt wurde gebeten, die Konzepte der Kirchenkreise für den Zeitraum 2015 bis 2022 besonders daraufhin zu überprüfen, ob den veränderten Anforderungen an das Superintendentenamt Rechnung getragen werde. Zudem soll vom Landeskirchenamt ein Vorschlag gemacht werden, wie die Leitungsstrukturen auf Ebene der Kirchenkreise überprüft und weiterentwickelt werden könnten.

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Michael Gierow. Bild: Jens Schulze