Gleichstellungsbeauftragte
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Darf eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter auch Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV) sein? Die Landessynode hat die Entscheidung darüber auf Frühjahr 2017 vertagt. Die Synode folgte damit einem gruppenübergreifenden Antrag des Synodalen Rolf Bade aus Hannover.
„Die Gleichstellungsbeauftragten müssen sich noch in ihrer Rolle finden. Die Entscheidung sollte im Licht der bis dahin gemachten Erfahrungen gefällt werden“, so Bade. Die weiteren Änderungen des Gleichstellungsgesetzes hat die Synode aber in erster und zweiten Lesung beschlossen.
Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Thomas Reisner aus Lüneburg machte in seiner Einbringungsrede keinen Hehl daraus, dass er gerne schon jetzt alle Änderungen beschlossen hätte. Die MAV hätte es als Stärkung begrüßt, wenn sie auch die Aufgaben der Gleichstellung mit übernehmen dürfte, so Reisner. Im staatlichen Bereich und in anderen Landeskirchen werde damit unterschiedlich umgegangen. Er berichtet auch von lebhaften Diskussionen im Vorfeld und der Furcht, dass Dienststellen gerne nur einen Verhandlungspartner haben wollten und nicht zwei - mit Gleichstellungsbeauftragten und MAV. Der Rechtsausschuss schlug vor, dass MAV-Mitglieder nicht zugleich Gleichstellungsbeauftragte sein sollen, dies aber nicht strikt ausgeschlossen wird.
Die Präsidentin des Landeskirchenamtes Dr. Stephanie Springer plädierte für eine möglichst große Unabhängigkeit des oder der Gleichstellungsbeauftragten von der MAV und der Dienstelle und sieht im „mühevollen Krebsgang der Gleichstellung“ die vorgeschlagenen Änderungen als „ein Schritt vor und zwei zurück“ und als Verunklarung. Die Position des oder der Gleichstellungsbeauftragten sei bewusst parteilich.
Bei beiden Aufgaben in einer Person kämen die Kollegen in „kognitive Dissonanz“ und praktische Schwierigkeiten. „Warum soll es nicht genügend Gleichstellungsbeauftragte geben?“ Auch könnten hier Ehrenamtliche berücksichtigt werden und die Dienststellenleitung muss bei der Suche unterstützen. „Wir sollten der Gleichstellungssache keinen Bärendienst erweisen“, meinte sie abschließend.
In der Abstimmung setzte sich der Antrag auf Vertagung der grundlegenden Entscheidung auf die 8. Plenartagung im Frühjahr 2017 durch, weil „zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Änderungen nicht konsensfähig“ seien.
Rolf Bade. Bild: Jens Schulze