Perspektiven für die Krankenhausseelsorge
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Antje Stoffregen aus Lüneburg, Vorsitzende des Diakonie- und Arbeitsweltausschusses, stellte am 8. Mai in ihrem Bericht vor der in Hannover tagenden Landessynode die Grundzüge der künftigen Stellenplanung für die Krankenhausseelsorge vor.
So soll künftig die Bettenzahl als alleiniges Kriterium für die Vergabe von Mitteln für die Krankenhausseelsorge gelten. Für den Anspruch auf Seelsorge müssen Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken mehr als 100 stationäre Betten aufweisen. Ein Seelsorgebereich umfasse dabei nicht mehr als drei Kliniken.
Bis zum Jahr 2020 müssen laut Synodenbeschluss Einsparungen im Bereich der Klinikseelsorge von 40% der Pastorenstellen und 30% der Diakonenstellen erfolgen. Um die Einsparungen in diesem Bereich aufzufangen sollen laut Stoffregen Möglichkeiten der Refinanzierung durch Kirchenkreise, Krankenhausträger und durch Dritte erschlossen werden.
„Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist eine Bereitschaft der Klinikträger, sich an den Kosten der Krankenhausseelsorge zu beteiligen, erkennbar“, so Stoffregen. Zur Refinanzierung von Seelsorgestellen in Krankenhäusern könne ein Bonifizierungsprogramm der Landeskirche helfen, indem die vor Ort eingeworbenen Mittel durch landeskirchliche Gelder aufgestockt werden.
Um eine Planungssicherheit zu erreichen, müssten Refinanzierungen und Bonifizierungen grundsätzlich auf sechs Jahre festgelegt und vertraglich gesichert werden, so die Vorsitzende des Ausschusses für Diakonie und Arbeitswelt.
Die Bedeutung der Krankenhausseelsorge nehme stetig zu, z.B. durch die Mitarbeit in interdisziplinären Teams, Ethikkomitees, Suizidkonferenzen und Palliativstützpunkten.
„Diese wichtige Arbeit ist nur durch eine kontinuierliche Präsenz der Klinikseelsorge zu leisten.“
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