Startseite Archiv Bericht vom 06. Mai 2009

Kirchensenat: Kirchenleitung funktioniert. Dennoch Reform notwendig?

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„Das Zusammenspiel der Verfassungsorgane funktioniert.“ Dies ist das Ergebnis von Beratungen im Kirchensenat, die von der 23. Landessynode in Folge des Einsparungsprogramms „Aktenstück 98“ angeregt worden waren.
Landessynodaler Albrecht Bungeroth trug das Ergebnis als Mitglied des Kirchensenats vor.

Es ging dabei um die Frage, ob und welche Veränderungen mit Bezug auf die kirchliche Verfassungsstruktur vor dem Hintergrund der Finanzentwicklung und der Reformprozesse einzuleiten sind. Ausdrücklich alle Organe sollten in die Betrachtung einbezogen werden.

Die Landesbischöfin, Bischofsrat, Kirchensenat, Landeskirchenamt, Landessynode und Landessynodalausschuss bilden die sechs Verfassungsorgane der Landeskirche Hannovers. Sie sind dem Bericht zufolge einander gleichgestellt und damit auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit angewiesen. Es gebe „keinen fundamentalen Änderungsbedarf“.

Der Bericht enthält lediglich kleinere Vorschläge. Einer regt an, die Sprengelbeiräte abzuschaffen. Nach Auffassung des Kirchensenates wird die Existenz eines ständigen Beratungsgremiums nicht für erforderlich gehalten. Der Bischofsrat schlage stattdessen vor, für konkrete Fragen „ad-hoc-Beratungsgremien“ einzurichten. Auch jährliche Treffen der Synodalen des Sprengels erscheinen dem Kirchensenat zur Förderung von regionalen Kommunikationsprozessen sinnvoll. Der diesbezügliche Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.

Im Anschluss an die Diskussion über Veränderungen der kirchlichen Verfassungsstruktur beschloss die Landessynode, einen zeitlich befristeten Ausschuss einzusetzen, der über die Wahl und die Begrenzung der Amtszeit der Landessuperintendenten sowie im Bischofsamt beraten soll.

Berichterstattung von der IV. Tagung der 24. Landessynode, 7. bis 9. Mai 2009
Verantwortlich: Informations- und Pressestelle mit Internetarbeit der Landeskirche
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Albrecht Bungeroth (Gifhorn), Mitglied im Kirchensenat