Startseite Archiv Bericht vom 20. Juni 2003

Trauerfeiern für Tot – und Fehlgeburten

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Ausdrücklich begrüßt hat jetzt die hannoversche Landesbischöfin die in Nordrhein-Westfalen eingeführte Praxis, dass Tot – und Fehlgeburten unabhängig vom Geburtsgewicht auf einem Friedhof bestattet werden müssen, wenn ein Elternteil das wolle. In ihrem Bericht vor der hannoverschen Landesbischof wies sie in diesem Zusammenhang auf entsprechende Presse-Berichte aus Aurich hin, wo zum zweiten Male eine solche Feier durchgeführt worden sei. Dies belege, wie groß der seelsorgerliche Bedarf in diesem Bereich sei. Mit Blick auf „Friedwaldprojekte“ betonte die Bischöfin, hier müsse darauf geachtet werden, dass dadurch nicht die „Anonymisierung und Privatisierung“ von Bestattungen befördert würden. Der erkennbare Name des Verstorbenen sowie die öffentliche Erkennbarkeit und Zugänglichkeit der Grabstelle gehörten zu einer christlichen Beerdigungskultur. Dankbar sei sie deshalb auch, das die „Urne im Bücherregal“ nicht zugelassen worden sei.