Startseite Archiv Bericht vom 20. Juni 2003

Festlegung der Kollektenzwecke wird einfacher

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Eine neue Rechtsverordnung soll das Kollektenwesen der hannoverschen Landeskirche auf eine einheitliche Rechtsgrundlage stellen. Das Landeskirchenamt hat der Synode hierzu einen Entwurf vorgelegt. Einerseits sollen die Rechtsgrundlagen vereinheitlicht werden, andererseits erhalten die Gemeinden bei der Festlegung der Kollektenzwecke eine größere Freiheit. So wird beispielsweise die Verlegung einer im Kollektenplan vorgesehenen Kollekte zukünftig erleichtert.

Ausdrücklich hingewiesen wird im Bericht des Landessynodalausschusses (LSA) auf die Sammlung zwei voneinander getrennter Kollekten in jedem Hauptgottesdienst: der Hauptkollekte und der Diakoniekollekte.

Für den Bischofsrat machte Landessuperintendent Eckhard Gorka in der sich anschließenden Aussprache deutlich, dass die Hauptkollekte im Gottesdienst und die Diakoniekollekte am Ausgang einzusammeln sei. Mit Hinweis auf die in den Gemeinden knapper werdenden Gelder schlug der Hildesheimer Superintendent Ulrich Stoebe vor, den Zweck der Ausgangskollekte breiter festzulegen: „für Aufgaben der eigenen Gemeinde“.