Ausnahmsweise möglich: Neue Trägerschaften für evangelische Kindergärten
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An dem bestehenden Moratorium hinsichtlich der Übernahme von Kindergärten in kirchliche Trägerschaft soll grundsätzlich festgehalten werden. Zugleich sollen jedoch die Ausnahmebestimmungen weiterhin großzügig und flexibel gehandhabt werden. Das hat die Synode im Anschluss an den entsprechenden Bericht des Diakonieausschusses beschlossen. Mögliche Kriterien für eine Genehmigung waren in der Vergangenheit zum Beispiel das Vorhandensein eines Spielkreises, der dann in einen Kindergarten umgewandelt wurde, oder die Errichtung eines Waldkindergartens. Ein weiteres Kriterium könnte nach Auffassung des Ausschusses auch sein, dass sich der Kindergarten in einem Neubaugebiet befindet.
Grund für das 1996 beschlossene Moratorium waren Haushaltsprobleme der Kommunen wie auch der Landeskirche. Die Landeskirche fördert die Kindergartenarbeit derzeit pauschal mit 10.705 Euro pro Halbtagsgruppe, 21.005 Euro pro Ganztagsgruppe, 22.055 Euro pro Hortgruppe sowie mit einer „Leitungspauschale“ in Höhe von 2.760 Euro. Von den insgesamt rund 2.200 Kindergärten in Niedersachsen befinden sich 575 in evangelischer Trägerschaft, dies entspricht einem Anteil von 24 Prozent.