Startseite Archiv Nachricht vom 25. November 2022

Landessynode verabschiedet eine neue Kirchenkreisordnung

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Im Mai 2022 hatte das Landeskirchenamt (LKA) der Landessynode mit dem Aktenstück Nr. 59 den Entwurf für eine Neufassung der Kirchenkreisordnung (KKO) vorgelegt. Vorangegangen war ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren.
In den folgenden Monaten berieten mehrere Ausschüsse das Papier,
das Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück) als Vorsitzender des federführenden Planungsausschusses nun mit mehreren Änderungsanträgen zur
Abstimmung in die Landessynode einbrachte.

In seiner Rede ging Hasselhorn auf einzelne inhaltlich bedeutsame Änderungsvorschläge der Ausschüsse ein, die im Aktenstück Nr. 59B zusammengefasst sind. Hier werden unter anderem die Vertretung von Kirchengemeinden in den Kirchenkreisvorständen, die Größe der Kirchenkreissynoden, die Repräsentanz junger Menschen, der Umgang mit sogenannten Genehmigungsvorbehalten und das Gastrecht von Mitgliedern der Landessynode in den Kirchenkreisvorständen geregelt.

Zukünftig besteht bei der Wahl eines Kirchenkreisvorstandes die Möglichkeit,
Stimmen auf einen oder mehrere Vorschläge zu kumulieren. Die Kumulation
diene dem Minderheitenschutz, so mdie Begründung; künftig könnten auch
Minderheiten in den Kirchenkreissynoden der Mehrheit durch Kumulation
ihrer Stimmen etwas entgegensetzen.

Die Größe der Kirchenkreissynoden muss künftig zwischen mindestens 40
und höchstens 75 Mitgliedern liegen; mindestens zehn dieser Personen sollen
durch Berufung gewonnen werden. Eingang in die neue Kirchenkreisordnung
fand auch die Förderung der Vielfalt in den Kirchenkreissynoden: Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge sollen Menschen jeden Geschlechts und
junge Menschen angemessen berücksichtigt werden. „Ich bin sehr froh, Teil
einer Synode zu sein, die nicht auf das binäre Geschlechtersystem fokussiert
und dem Thema Jugendbeteiligung große Aufmerksamkeit widmet“, erklärte
dazu Torben Salm (Hildesheim-Göttingen).

Weiter ermöglicht die neue Kirchenkreisordnung mehr Flexibilität im Umgang mit
Genehmigungsvorbehalten, die bislang für eine ganze Reihe von Vorgängen die Genehmigung durch das Landeskirchenamt (LKA) verlangen. Zukünftig können probeweise Genehmigungsvorbehalte entfallen, wenn durch andere Verfahren
dem Zweck dieser Vorbehalte Rechnung getragen wird. Die sogenannte
Erprobungsregelung muss auf längstens fünf Jahre befristet und regelmäßig
evaluiert werden. Analog regelt das ebenfalls beschlossene KKO-Begleitgesetz
Genehmigungsvorbehalte, die bislang gegenüber den Kirchenkreisvorständen
bestehen. Auf Antrag von Steffen Creydt (Hildesheim-Göttingen) beschloss die Landessynode darüber hinaus eine weitere Erleichterung für die Kirchenkreise und -ämter: Eine Genehmigung durch das LKA gilt zukünftig als erteilt, wenn innerhalb von drei Monaten kein Bescheid ergangen ist – diese Fristsetzung wird auch durch eine Zwischennachricht nicht mehr ausgehebelt.

Eine weitere Neuregelung, die auf Antrag von Martin Steinke (Osnabrück) in
die KKO aufgenommen wurde, dient der Stärkung der Kommunikation zwischen
Landessynode und Kirchenkreisen: Kirchenkreisvorstände laden zu ihren Sitzungen künftig alle Mitglieder der Landessynode aus ihrem Kirchenkreis ein.
„Ich habe mich besonders darüber gefreut, dass wir im Beteiligungsverfahren
einiges bewegen konnten und viele Rückmeldungen der Kirchenkreise
aufgegriff en wurden“, lobte Steffen Creydt das insgesamt rund fünf Jahre
dauernde Verfahren zur Neufassung der KKO. „Diese breite Aufstellung wird
uns als Kirche gut tun“, hob auch Dr. Hasselhorn hervor. Daniel Aldag (Ostfriesland- Ems) sprach von einer „Demokratisierung der Kirchengesetze“
und einem dank breiter Beteiligung gelungenen Gesetz.

Dr. Rainer Mainusch, juristischer Vizepräsident des Landeskirchenamtes, dankte den Synodalen für die Diskussion, die unmittelbar vor der Gesetzeslesung noch mehrere kritische Punkte im Text aufgriff : „Das habe ich so wohl noch nicht erlebt.“ Mainusch hob die Entwicklung von Grundsätzen für Kommunikation und Beteiligung „auch über die üblichen Verdächtigen hinaus“ hervor und stellte die Frage, wo eigentlich die Kommunikation wichtiger Beschlüsse der Kirchenkreisvorstände ihren Platz finden solle.