Kirchenmusik als wesentliches kirchliches Handlungsfeld
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
„Was kann getan werden, um den flächendeckenden Bestand an Kirchenmusiker*innen auch in den kommenden Jahren zu sichern?“ Um die Frage ging es im Zwischenbericht des Ausschusses für kirchliche Mitarbeit im Blick auf die Möglichkeit eines Kirchenmusik- bzw. Kirchenmusikdienstgesetzes, den die Vorsitzende Anna Kempe (Sprengel Lüneburg) einbrachte.
Unstreitig sei die Kirchenmusik gemäß Artikel 11 der Kirchenverfassung Teil des kirchlichen Verkündigungsdienstes. Ein Kirchenmusik- bzw. Kirchenmusikdienstgesetz könnte dem Bericht zufolge das Profil der Berufsgruppe schärfen und beispielsweise Möglichkeiten des Quereinstiegs sowie Standards der Ausbildung und des kirchenmusikalischen Dienstes beschreiben.
Hinzu kommen arbeitsrechtliche Fragen: Müssen Kirchenmusiker*innen einer Gliedkirche der EKD oder, weiter gefasst, nur „einer Kirche“ angehören? Für den aktuell geltenden Spielraum zeigte sich Anna Kempe als Pastorin im Wendland dankbar: „Sonst würde ich an vielen Sonntagen ohne Kirchenmusiker dastehen“.
Angesichts des in den kommenden Jahren zu erwartenden „massiven Einbruchs im Personalbestand“ und der schwierigen Gewinnung von Nachwuchs, geht es dem Ausschuss um Wertschätzung des kirchenmusikalischen Dienstes. „Die Kirchenmusik soll ein wesentliches Handlungsfeld unserer Kirche bleiben“, unterstrich die Ausschuss-Vorsitzende bei der Einbringung des schriftlichen Berichts. Dem sich bereits jetzt bemerkbar machenden Nachwuchsmangel müsse strukturiert entgegengetreten werden.
Ob ein Kirchenmusikgesetz, in dem die betreffenden Regelungen gebündelt werden, dem Ziel dienlich ist, soll zunächst weiter diskutiert werden. An der vom Ausschuss vorgeschlagenen Arbeitsgruppe soll neben dem Ausschuss für kirchliche Mitarbeit, dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Kirchenmusik und Kultur auch die Berufsgruppenvertretung der Kirchenmusiker*innen beteiligt werden.
Dem Antrag auf Einrichtung der Arbeitsgruppe stimmte die Synode ohne Gegenstimme zu.