Startseite Archiv Nachricht vom 22. November 2022

Reform der Kirchenverwaltung

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Dr. Stephanie Springer  brachte den Bericht zur „Verwaltungsmodernisierung und Förderung von Innovationskraft in der kirchlichen Verwaltung“ ein. „Der Prozess #Kirchenverwaltung 2030 ist  integraler Bestandteil des Zukunftsprozesses“, machte die Präsidentin des Landeskirchenamtes deutlich und skizzierte Austausch, Erwartungen, Herausforderungen und die Prozessstruktur #Kirchenverwaltung2030. Sie wird von einer Steuerungsgruppe moderiert und von einem Projektteam durchgeführt und findet auf allen Verwaltungsebenen statt.

Beim Stichwort Veränderungsbedarf stehen Verschlankung, Vereinfachung, Entlastung und Aufgabenreduktion oben an. Bei den Wünschen gehe es um einen hohen Grad an Service und Unterstützung – insbesondere bei zusätzlich auflaufenden Aufgaben wie Gebäudemanagement / Klimainvestitionen, Immobilien, Technik und Datenschutz, Umsatzsteuer und anderem. An dieser Stelle zeige sich, so Dr. Springer, dass „gerade im Bereich der Verwaltung ein besonders starker Zielkonflikt wahrgenommen wird zwischen dem hohen Bedürfnis nach professioneller und intensiver Unterstützung der ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden und den Wünschen nach Verwaltungsvereinfachung und -verschlankung einerseits sowie einem hohen Grad an Eigenverantwortung vor Ort andererseits.“

Für die Präsidentin des Landeskirchenamtes sind Verwaltungsreform und Zukunftsprozess miteinander verknüpft. „Die Beratungen der Landessynode zum Aktenstück 25B des Zukunftsprozesses haben deutlich werden lassen, dass sich viele Anfragen, Wünsche und Erwartungen an den Zukunftsprozess auf spezifische Themen der Kirchenverwaltung beziehen. Für beide Prozesse gelten daher die gleichen Grundsätze (5.1., Aktenstück Nr. 25 B). „Danach ist auch der Prozess für den Verwaltungsbereich transparent und partizipativ sowie nachhaltig und lernend anzulegen“.

Die genannte Steuerungsgruppe und das Projektteam hätten in den vergangenen Monaten die bedeutsamsten Problembereiche identifiziert, priorisiert und wird noch im Dezember 2022 erste Vorschläge unterbreiten, die zum Beispiel im Bereich von Vereinfachungen, Standardisierung, Digitalisierung, Ideenmanagement liegen.

„Letztlich bedeutet eine so umfassende Transformation des Verwaltungswesens auf Landeskirchenebene auch eine seit 150 Jahren eingeübte Veränderung in Haltung und Kultur. Das ist  eine radikale Infragestellung des eigenen Tuns. Die Ermutigung dazu ist eine Leitungs- und Kulturaufgabe “, betonte Dr. Springer.

In der Aussprache wurde von Cornelia Schmid-Waßmuth, Vorsitzende des Öffentlichkeitsausschusses, auf die Wichtigkeit hingewiesen, von Beginn an alle Ebenen der kirchlichen Verwaltung in den Reformprozess einzubeziehen.

Daniel Aldag, Personalreferent aus dem Kirchenkreis Emden-Leer, mahnte die genannten Reformpunkte als zu wenig innovativ und altbekannt an. „Wir brauchen eine dienende Verwaltung für ein neues Bild von Kirche“. Stadtsuperintendent Rainer Müller-Brandes aus dem Sprengel Hannover sprach von „Sprunginnovation“ und präzisierte das Bild einer neuen Verwaltung: Weg von einer Genehmigungsverwaltung hin zu einer Verwaltung, die sich als Assistenz verstehe. In dieselbe Richtung gingen auch weitere Einlassungen von Nina Hollung aus dem Kirchenkreis Celle, Schriftführerin des Präsidiums; Superintendent Christian Berndt, stellvertretendes Mitglied des Synodalausschusses aus dem Kirchenkreis Wolfsburg-Wittingen und Dr. Jörg Zimmermann, Vorsitzender des Ausschusses für Ökumene aus dem Kirchenkreis Celle: Mut zur Reduktion und externer Beratung bei radikalen Lösungen. Kulturwandel gehe dem Technikwandel voraus.

In ihrem Abschlussstatement dankte Dr. Springer für die Anregungen und Bestärkung der Synode, im Rahmen des Reformprozesses auch externe Beratung hinzu zu ziehen – insbesondere dort, wo radikale Änderungen gedacht werden müssen. Sie bestätigte, dass der Prozess auf allen Verwaltungsebenen parallel erfolge und warb erneut dafür, Ideen einzutragen. Auch das sei Teil von Sprunginnovation. Ihr Bild von Verwaltung sei die „dienende Assistenz“ und sie sei guter Hoffnung, dass man diesem Ziel sichtbar näherkommen werde.

Dem Antrag des Synodalen Hasselhorn, das Aktenstück zur weiteren Beratung an Ausschüsse zu geben, wurde zugestimmt. Die Synode stimmte dafür, dass sich die zuständigen Ausschüsse der Synode mit dem Fortgang des Reformprozesses beschäftigen.