Startseite Archiv Bericht vom 23. November 2016

Entwurf für neue Verfassung ist auf „gutem Weg“

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Für den Verfassungsausschuss stellte der Präsident der Landessynode, Dr. Matthias Kannengießer, den Stand der Beratungen vor. Sein Fazit: „Es liegt noch eine Menge Arbeit vor uns, aber wir sind auf der Zielgeraden!“

Zuvor hatte Kannengießer erläutert, dass es seit der Konstituierung des Ausschusses zu Beginn des Jahres fast monatliche Sitzungen gegeben hätte. „Gut und sachkundig sind wir dabei durch das Landeskirchenamt unterstützt worden.“ Der Zeitplan sehe vor, dass zur Frühjahrssynode 2017 ein erster Entwurf der neuen Verfassung vorliege. Ein Jahr lang solle der Entwurf dann auf unterschiedlichen Ebenen diskutiert werden, bevor die Synode im Frühjahr 2019 die neue Verfassung verabschieden könnte.

Eine Expertenanhörung vor wenigen Wochen in Loccum habe ergeben, dass der Entwurf „schon ziemlich gelungen“ sei. Kritisch angemerkt worden sei aus dem Kreis der insgesamt acht Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen, dass die Struktur der Landeskirche auch laut neuer Verfassung noch zu „barock“ sei, sprich, es zu viele kirchenleitende Organe gebe.

Alternativen skizzierte der Präsident wie folgt: Das Organ des Kirchensenates könnte entweder gestärkt oder mit neuen Funktionen betraut werden. Eine Möglichkeit wäre aber auch die Auflösung des Senats.

Eine weitere Alternative: Ein Landeskirchenrat wird als neues Organ eingeführt, was die bisherigen Organe des Landeskirchenamtes, des Kirchensenats sowie des Landessynodalausschuss in Frage stellen würde. Dritte Alternative: Das Präsidium der Synode und der Landessynodalausschuss werden zusammengelegt.

Bei den Diskussionen zu diesen Alternativvorschlägen wäre im Ausschuss allerdings deutlich geworden: „Unsere Konzentration gilt weiterhin dem bisher eingeschlagenen Weg und damit bleibt es bei der vorfindlichen Struktur. Allerdings mit Verbesserungen.“

Ein Schwachpunkt der bisherigen Struktur der leitenden Kirchenorgane ist nach Einschätzung Kannengießers die Strategiefähigkeit: „Diese Kompetenz ist auf unterschiedliche Organe verteilt. Hier können wir besser werden.“

 Als Themen, die in der verbleibenden Zeit im Ausschuss noch bearbeitet werden müssten, benannte der Präsident  z.B. theologische Grundaussagen, aber auch die Regelung zu Ämtern und Diensten sowie einen Artikel zum Verhältnis der Kirche zum demokratischen Staat.

Eine offene Frage sei außerdem, inwieweit die Synodenausschüsse in Entscheidungsprozesse einbezogen werden könnten.

„Aber wir werden Ihnen im Frühjahr einen guten Entwurf vorlegen“, schloss Matthias Kannengießer seinen Bericht.

In der anschließenden Aussprache plädierte Gunda Dröge, Synodale des Sprengels Ostfriesland, für die Beibehaltung des Kirchensenats. „Der Kirchensenat trifft sich monatlich und hier werden wichtige Informationen ausgetauscht. Gute lutherische Tradition ist es, viele an der Macht zu beteiligen.“

Dr. Florian Wilk, Professor aus Göttingen, sprach sich dafür aus, das Wesen der Kirche „eher zurückhaltend“ zu formulieren. „Das Wesen der Kirche sollte von ihren Funktionen und Aufgaben her gedacht werden.“ Er stellte zudem den Antrag, einen Ort für eine gemeinsame theologische Urteilsbildung der leitenden Kirchenorgane zu definieren. 

Der Hannoveraner Synodale Rolf Bade stellte zwei Anträge: Zum einen solle das aktive Wahlrecht bereits für die Kirchenvorstandswahl 2018  auf 14 Jahre abgesenkt werden. Zum anderen solle den Jugenddelegierten der Synode das Recht eingeräumt werden, selber Anträge einbringen zu können. Dafür warben auch der Jugenddelegierte Jonas Drude sowie Henning Schulze-Drude als Mitglied des Kirchensenates.

Alle drei Anträge wurden mehrheitlich von der Synode angenommen und zur Beratung in die jeweiligen Ausschüsse weitergeleitet.