Eckpunkte einer neuen Kirchenkreistagsordnung bis 2018
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Bereits auf ihrer Tagung im Mai 2015 hatte die Landessynode sich mit einer grundlegenden Überarbeitung der Kirchenkreisordnung beschäftigt. Die Veränderung des Verhältnisses von Landeskirche und Kirchenkreis und die damit verbundene Verlagerung von Aufgaben auf die Kirchenkreise machten eine neue Kirchenkreisordnung notwendig.
Die Erarbeitung eines entsprechenden Entwurfs, so wurde 2015 beschlossen, solle zunächst dem Landeskirchamt obliegen. Im Austausch mit Kirchenkreisen und in laufender Rückkopplung an den synodalen Diskussionsprozess sollen Eckpunkte einer neuen Kirchenkreisordnung entwickelt werden.
Dieser Prozess hat inzwischen begonnen, wie der Synodale Hendrik Wolf-Doettinchem (Wolfsburg) für den Schwerpunkteausschuss der Landessynode berichtete. Spätestens bei ihrer Tagung im November 2018 sollen Eckpunkte der neuen Kirchenkreisordnung der Landessynode vorgestellt und diskutiert werden. In die Erarbeitung sollen, so das Votum der Landessynode, Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis der Superintendentinnen und Superintendenten sowie der Kirchenkreistagsvorsitzenden und aus dem Fachausschuss der Kirchenämter eng eingebunden werden.
Auch der Verfassungsausschuss, der aktuell eine neue Verfassung der Landeskirche erarbeitet, soll laut Beschluss der Landessynode das Landeskirchenamt laufend über Festlegungen unterrichten, die für die Arbeit an den Eckpunkten einer zukünftigen Kirchenkreisordnung relevant sind.