Austausch von Ortsteilen mit der Landeskirche in Braunschweig
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Für den Kirchensenat brachte Knut Laemmerhirt (Syke) einen Gesetzentwurf in die Beratungen der Synode ein zum Austausch von Ortsteilen zwischen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig. Der dazu am 2. und 13. September unterzeichnete Vertrag über den Austausch von Ortsteilen zwischen beiden Kirchen sieht vor, dass auf der hannoverschen Seite drei Kirchengemeinden ausgegliedert und in die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig eingegliedert werden sollen.
Auf der braunschweigischen Seite sollen zwei Ortsteile und ein Teilgebiet ausgegliedert und in die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers eingegliedert werden. Auf Seiten der hannoverschen und der braunschweigischen Landeskirche seien jeweils 1.500 Kirchenglieder betroffen. Eines eigenen Kirchengesetzes für diesen Vorgang ist nötig, da der Austausch über die Größe einer Kirchengemeinde hinausgeht.
Nach dem Ausräumen einiger Vorbehalte seien alle Beteiligten mit der Neuregelung, die Gebiete bei Seesen und bei Bad Gandersheim betrifft, einverstanden, auch habe es innerhalb der Widerspruchsfristen habe keine Einwände geben, sagte Laemmerhirt.
Nach der Einbringung durch den Kirchensenat beantragt der Synodale Thomas Reisner (Lüneburg), den Antrag an den Rechtsausschuss zu überweisen; diesem Antrag stimmen die Synodalen einstimmig zu.
Dem Kirchengesetz über den Austausch von Ortsteilen mit der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig wurde in der Plenarsitzung am Freitag in der ersten und zweiten Lesung einstimmig zugestimmt.