Startseite Archiv Bericht vom 25. November 2016

Kirchenkreisen bekommen mehr Flexibilität

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Die synodale Debatte reicht zurück bis ins Jahr 2012: Damals bat der Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg die hannoversche Landeskirche, ihm die Möglichkeit zu eröffnen, die vorhandenen Gemeindepfarrstellen der Ebene des Kirchenkreises zuzuordnen. Ziel war es, flexibler auf veränderte Herausforderungen und einen veränderten Bedarf im pfarramtlichen Dienst reagieren zu können.

In seinem Bericht „Strukturen zukunftsfähig machen“ hatte der Querschnittsausschuss der Landessynode damals vorgeschlagen, eine Zuordnung der Pfarrstellen zum Kirchenkreis zunächst im Rahmen einer Erprobungsregelung für bis zu drei Kirchenkreise zu testen. Der Schwerpunkteausschuss der 25. Landessynode stellte nun in seiner VII. Tagung fest, dass er diese Erprobung befürwortet; notwendig wird damit eine Verordnung zur Erprobung mit Gesetzeskraft, deren genauer Text zurzeit mit dem Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg abgestimmt wird. Wichtiger Punkt der Verordnung ist die Feststellung, dass bei der Besetzung von Pfarrstellen das Einvernehmen mit den beteiligten Gemeinden herzustellen ist. Im Dezember 2016 soll die Verordnung dem Kirchensenat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Während der Beratungen des Ausschusses hatte sich aufgrund der Situation in Ostfriesland ein erweiterter Erprobungsbedarf ergeben: Die Kirchengemeinden in den Kirchenkreisen Emden-Leer und Rhauderfehn wollen zur Erfüllung diakonischer Aufgaben, insbesondere für die Trägerschaft ihrer vier Beratungsstellen und einer Tafel, zusammen mit den Evangelisch-reformierten Kirchengemeinden des reformierten Synodalverbandes Südliches Ostfriesland einen Kirchengemeindeverband bilden. Neben den Gemeinden sollen auch die beiden Kirchenkreise sowie der reformierte Synodalverband Mitglieder des Verbandes werden. Bislang ist diese Form der Zusammenarbeit gemäß Kirchengesetz nur für Kirchengemeinden, nicht aber für Kirchenkreise möglich.

Da der geplante Evangelische Diakonieverband Ostfriesland seine Arbeit bereits im Januar 2017 aufnehmen soll, empfahl der Schwerpunkteausschuss der Landessynode, dies durch eine Erweiterung der Erprobungsvorhaben zu ermöglichen. Das Kirchengesetz solle dahingehend verändert werden, dass auch die Beteiligung von Kirchenkreisen an einem Kirchengemeindeverband zur Erfüllung einzelner kirchlicher Aufgaben möglich ist.

Dr. Fritz Hasselhorn, Synodaler aus dem Sprengel Osnabrück, warb für diese Entscheidung mit dem Hinweis, dass beispielsweise der Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg seine Pfarrstellen nur noch besetzen könne, wenn er diese dem Kirchenkreis zuordne. Darüber hinaus wertete er die Bildung des Diakonieverbandes in Ostfriesland als ausgesprochen erfreuliche Entwicklung. Karsten Wydora, Synodaler aus dem Sprengel Ostfriesland, berichtete von einem zustimmenden Votum der Kirchenkreise in seinem Sprengel.

Die vorgeschlagene Erweiterung der Verordnung zu den Erprobungsvorhaben soll in die Beratungen zur Überprüfung und Fortentwicklung der Leitungsstrukturen auf Kirchenkreisebene einfließen. Die Landessynode folgte diesem Antrag des Schwerpunkteausschusses.