"Gerechte Zugänge in Entscheidungspositionen ermöglichen"
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„Es reicht nicht aus, dass Frauen mit am Tisch sitzen, sondern sie müssen auch mitentscheiden, was auf den Tisch kommt“, sagte die Gleichstellungsbeauftragte der Landeskirche, Pastorin Hella Mahler, in ihren Bericht vor der Landessynode. „Wir sind aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die gerechte Zugänge zu Entscheidungspositionen ermöglichen“, fordert sie weiter.
Mit dem Gleichberechtigungsgesetz habe die Landeskirche ein Instrument geschaffen, das die Gleichberechtigung und Gleichstellung auf ein solides Fundament stelle. Dieses Gesetz sei jedoch wenig bekannt. Um dem entgegenzuwirken, liege die Arbeitshilfe zum Gesetz inzwischen als Printversion vor.
Die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten habe sich in den Bereichen, in denen es eine Mitarbeitervertretung gäbe, erhöht: Von 49 Kirchenkreisen würden 35 über Gleichstellungsbeauftragte verfügen. Allerdings sei die Einbindung in die Dienststelle an manchen Orten nicht geregelt und auch der Stundenumfang wäre zu gering. Dies sei ein untragbarer Zustand, so Mahler.
Die Gleichstellungsbeauftragte legte der Landessynode auch eine erste Analyse vor: Die Datenanalyse über die Geschlechterverteilung im Ehrenamt in kirchlichen Gremien und Berufen in Kirche und Diakonie im Kirchenkreisverband in Osnabrück-Stadt und Land zeige deutlich: Je höher die Leitungsposition in den Gremien, umso größer sei der Männeranteil. Das gleiche gelte für die sogenannten „harten Ausschüsse“. Diese erste Datenanalyse möge auch andere Bereiche und Regionen dazu anregen, eigene Analysen vorzunehmen.
Abschließend betonte die Theologin, dass Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter eine Querschnittsaufgabe sei und keine Randstellung einnehmen dürfe.