Mehr finanzieller Spielraum bei Vertretungen von freien Pfarrstellen
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Ein weiterer Gesetzentwurf des Kirchensenats beschäftigt sich mit der Änderung des Finanzausgleichgesetzes. Vor dem Hintergrund des zu erwartenden Pfarrermangels und der dadurch zunehmenden Zahl von Vakanzen soll künftig auf die Verrechnung vakanter Pfarrstellen verzichtet werden. Das hätte zur Folge, dass den Kirchenkreisen mehr Mittel für notwendig werdende Aushilfslösungen bei Vakanzen verbleiben würden.
Die Forderung nach einem Verzicht auf die Verrechnung vakanter Pfarrstellen ist aktuell Gegenstand von Anträgen der Kirchenkreistage Emsland-Bentheim, Grafschaft Diepholz und Syke-Hoya sowie des Kirchenkreisvorstandes Emsland-Bentheim, die der Landessynode vorliegen.
Wegen nur begrenzt vorhersehbarer Auswirkungen auf den landeskirchlichen Haushalt ist beabsichtigt, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Rechtsänderungen im Vorfeld der Beratungen über den landeskirchlichen Haushalt 2021/22 zu evaluieren und der Landessynode gegebenenfalls eine erneute Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vorzuschlagen.
Dr. Fritz Hasselhorn (Diepholz) stellte den Antrag, den Entwurf an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, die dann der Synode berichten sollen. Die Synode stimmt dem Antrag einstimmig zu.