Änderung des Mitarbeitergesetzes
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Bereits am 31. Oktober 2016 ist die Verordnung in Kraft getreten; jetzt wurde sie durch die Synode bestätigt: Das Mitarbeitergesetz (MG) der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen wurde mit Zustimmung des Landessynodalausschusses geändert; die Mitglieder der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) können nun bis zu zwei Jahre (bislang ein Jahr) nach Ablauf ihrer regulären Amtszeit übergangsweise im Amt bleiben. Aufgrund der Unaufschiebbarkeit habe der Landessynodalausschuss seine Zustimmung bereits am 20. Oktober erteilt, erklärte Knut Laemmerhirt vom Kirchensenat, der das Aktenstück einbrachte.
Zum Hintergrund: Die reguläre fünfjährige Amtszeit der ADK endete mit dem 31. Oktober 2015, die Übergangszeit bis zur Amtsübernahme der neuen ADK wäre damit entsprechend dem bisherigen Gesetz am 31. Oktober 2016 ausgelaufen. Im Zuge der geplanten Neubildung der ADK hatten drei Kirchenmusikerverbände erklärt, Mitglieder in die Kommission entsenden zu wollen. Ihr Antrag wurde mit der Begründung, dass diese Verbände nicht allen Mitarbeitenden offen stehen, abgelehnt. Daraufhin klagten die Verbände; ihre Klage wurde vom Rechtshof der Konföderation im März 2016 abgewiesen. Die Kirchenmusiker legten daraufhin Revision ein.
Auch über die Sitzverteilung in der neuen Kommission konnten sich die in der ADK vertretenen Verbände nicht einigen; daraufhin teilte der Direktor der angerufenen Schiedsstelle mit, vor einer Entscheidung über die Sitzverteilung die Beendigung des Revisionsverfahrens abwarten zu wollen. Damit war klar, dass eine Klärung nicht fristgerecht zum 31. Oktober 2016 erfolgen konnte. „Gelingt die Neubildung nicht innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraumes, gibt es keine ADK“, erläuterte Knut Laemmerhirt.
Um eine längere Zeit ohne ADK zu vermeiden, regten die Mitarbeiterverbände an, die Übergangsfrist auf zwei Jahre zu verlängern; die Vertreter der Dienstgeber schlossen sich dieser Anregung an. Auf beiden Seiten bestehe ein großes Interesse, die ADK funktionsfähig zu erhalten und einen längeren Stillstand in der kirchlichen Arbeitsrechtsetzung zu verhindern, erklärte Knut Laemmerhirt. Die Landessynode schloss sich dieser Sicht ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung an. Rolf Bade, Synodaler aus dem Sprengel Hannover gab zu bedenken, dass mit der Gesetzesänderung auf einen besonderen Fall reagiert werde, die Änderung aber auch nach Abarbeitung dieses Sonderfalles Bestand habe.
Der Synodale Dr. Jens Rannenberg aus dem Sprengel Lüneburg bat das Landeskirchenamt darum zu prüfen, ob angesichts der erwarteten Neufassung des Mitarbeitervertretungsgesetzes auch Vertreterinnen und Vertreter wählbar seien, die einer Kirche angehören, die nicht Mitglied der ADK ist. Die Synode folgte diesem Antrag ohne Gegenstimme bei fünf Enthaltungen. In diesem Zusammenhang erläuterte OLKR Dr. Rainer Mainusch, dass der Entwurf für die geplante Neufassung des Mitarbeitervertretungsgesetzes, die sich an den Richtlinien der EKD orientieren werde, voraussichtlich im Frühjahr 2017 vorgelegt werde.