Zwei Superintendenten in einem großen Kirchenkreis möglich
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Die Landessynode hat am Donnerstagmorgen, 25.11.2010, in erster Lesung über ein entsprechendes kirchenverfassungsänderndes Gesetz für bis zu drei sehr große Kirchenkreise beraten.
Handlungsbedarf für die Erprobung gibt es vor allem durch den Zusammenschluss der beiden Kirchenkreise Hildesheimer Land und Alfeld, die ab Anfang kommenden Jahres insgesamt 87 Kirchengemeinden mit 86.000 Gemeindegliedern in einem gemeinsamen Kirchenkreis vereinigen.
Hintergrund: In sehr großen Kirchenkreisen können Superintendenten nicht mehr ihre Aufgaben ordnungsgemäß erledigen. Überlegt wird nun, große Kirchenkreise in zwei Amtsbereiche aufzuteilen. Diese Organisationsstruktur sei schlanker, als zwei Kirchenkreise beizubehalten oder einen Kirchenkreisverband zu bilden, so die Begründung dieses Erprobungsgesetzes.
Die Synodale Dr. Viva Volkmann (Verden) brachte das Aktenstück 73 für den Rechtsausschuss ein. Der Rechtsausschuss begrüße, dass Gestaltungsfreiheiten geschaffen werden. „Mit Erprobungsgesetzen haben wir gute Erfahrungen gemacht“, so Volkmann. Die Begründung des Gesetzes begrüßte die Synode und beschloss ohne Beratungen in erster Lesung die Verfassungsänderung.
Nachtrag 26.11.2010:
Die zweite Lesung erfolgte am Freitag, 26.11.2010. Das Gesetz wurde beschlossen. Überlegt wird nun, große Kirchenkreise in zwei Amtsbereiche aufzuteilen. Diese Organisationsstruktur sei schlanker, als zwei Kirchenkreise beizubehalten oder einen Kirchenkreisverband zu bilden, so die Begründung dieses Erprobungsgesetzes.
Dr. Viva-Katharina Volkmann bringt den Bericht des Rechtsausschusses ein.