Startseite Archiv Bericht vom 23. November 2010

Verantwortung für Pfarrstellen, Leitungsstrukturen im Kirchenkreistag, Konfirmandenarbeit

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Die Landessynode hat am Mittwochvormittag, 24.11.2010, eine Reihe von Gesetzesentwürfen, die vom Kirchensenat eingebracht wurden, in die zuständigen Ausschüsse verwiesen. An den Themen und Gesetzen wird bis zur nächsten Sitzung der Landessynode weitergearbeitet.

Kirchenkreise sollen mehr Verantwortung für Pfarrstellen bekommen

Die Errichtung und Aufhebung der Pfarrstellen soll zukünftig in die Verantwortung der Kirchenkreisvorstände übertragen werden. Die Stellenrahmenplanung wird seit vielen Jahren durch Kirchenkreise erstellt, daher ist eine vermehrte Zuständigkeit in den Kirchenkreisen sinnvoll. Die Genehmigung der Pläne durch das Landeskirchenamt hat dieses ausreichend Möglichkeit zur Prüfung, ob die Personalplanung der Landeskirche eingehalten wird. Das Aktenstück 52B wird an die Ausschüsse Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit und Finanzausschuss zur gemeinsamen Beratung verwiesen.

Größere Gemeinden sollen mehr Delegierte in die Kirchenkreistage entsenden

Das bisherige Delegationsverfahren sah eine Staffelung der Delegierten bis zu einer Gemeindemitgliedergröße von 6.000 Mitgliedern vor. Inzwischen gibt es durch Zusammenlegungen von Kirchengemeinden deutlich größere Gemeinden von bis zu 9.000 Mitgliedern. Zukünftig wird mit weiteren Zusammenlegungen zu rechnen sein. Die Begrenzung hat zu Ungleichgewichten in den Kirchenkreistagen geführt, die durch das neue Gesetz behoben werden sollen. Zukünftig soll in weiteren Schritten von 3.000 Gemeindemitgliedern je ein Delegierter in den Kirchenkreistag entsandt.
Der Gesetzesentwurf wurde zur Beratung in den Rechtsausschuss verwiesen.

Neue Leitungsstrukturen für Kirchenkreise sollen erprobt werden

Die Aufgabenbereiche der Kirchenkreisleitungen sind durch Zusammenlegung von Kirchenkreisen deutlich gewachsen. Superintendenten haben mehr Gemeinden, Mitglieder und Personal in ihrem Entscheidungsbereich. Es soll zukünftig erprobt werden, ob ein Kirchenkreis auch von zwei Superintendenten geleitet werden kann. Das Erprobungsgesetz wird auf maximal drei Kirchenkreise begrenzt.
Der Gesetzesentwurf wurde zur Beratung in den Rechtsausschuss verwiesen.

Konfirmandenarbeit

Die Konfirmandenarbeit hat sich in den letzten zehn Jahren tiefgreifend verändert. Der Kirchensenat nennt als Begründung für den Entwurf eines zu ändernden Kirchengesetzes über die Konfirmandenarbeit unter anderem den stärker werdenden Sozialisationsabbruch in den Familien und Veränderungen im Bereich Schule.

Erstmals werden dem Entwurf zufolge Mindeststandards für Dauer (nämlich zwölf Monate) - und Umfang (nämlich 70 Zeitstunden) festgeschrieben. Gemäß der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sollen betroffene Kinder und Jugendliche mit den übrigen Konfirmanden auf dem Weg zur Konfirmation begleitet werden. Zu den Regelungen gehört auch die Klärung der Verantwortung für die Konfirmandenarbeit: sie liegt gemäß dem vorliegenden Entwurf beim Pfarramt.
Der Gesetzentwurf wird nun in den zuständigen synodalen Ausschüssen beraten.