Gebäudebestand muss reduziert werden. Umgang mit Pfarrhäusern
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„Wir müssen unseren Gebäudebestand reduzieren“, sagte Dr. Fritz Hasselhorn aus Sulingen, Vorsitzender des Ausschusses für Schwerpunkt und Planung kirchlicher Arbeit der Landessynode am Donnerstag, 25.11.2010.
Bei dem Verkauf von Pfarrhäusern mussten bislang Zuweisungen der Landeskirche der letzten 40 Jahre ermittelt und zurückgezahlt werden. Nach Vorschlag des Ausschusses sollen nun die Rechtsvorschriften vereinfacht werden.
Die 40-Jahresfrist soll auf 10 bis 15 Jahre verkürzt werden. „Dann kann man die Archive zulassen“, so Hasselhorn. Die eingenommenen Mittel würden angesichts des Modernisierungsstaus der bleibenden Pfarrhäuser auch gebraucht, so Hasselhorn.
Die Landessynode nahm den Bericht des Schwerpunktausschusses (Aktenstück 50B) zustimmend zur Kenntnis und möchte in der kommenden Tagung im Mai 2011 ein entsprechendes Gesetz vorgelegt bekommen.
Dr. Fritz Hasselhorn bringt als Ausschussvorsitzender den Bericht des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit ein.