Festlegung von Planungszeitraum und -volumen des Finanzausgleichsgesetzes
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Am Morgen des dritten Sitzungstages, 25.11.2010, stellte der Vorsitzende des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit, Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen), den Gemeinsamen Bericht der Ausschüsse für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit sowie Finanzen (Aktenstück Nr. 52 E) vor.
Die beiden Ausschüsse, der Landessynodalausschuss sowie das Landeskirchenamt schlagen vor, die Einsparungsrate für die Kirchenkreise im nächsten Planungszeitraum auf jährlich ein Prozent festzusetzen.
Die Landessynodalen haben mit großer Mehrheit den Bericht des Landeskirchenamtes den Vorschlag zur Festlegung des Planungszeitraums und des Allgemeinen Planungsvolumens betreffend angenommen.
Darüber hinaus wird das Landeskirchenamt gebeten, bei der nächsten Evaluation des Finanzausgleichgesetzes zu prüfen, ob der Stichtag für den Bezug auf das Landesraumordnungsprogramm aktualisiert werden soll.
Die Landessynode hat mit großer Mehrheit beschlossen, nach § 6 Abs. 2 des Finanzausgleichgesetzes den nächsten Planungszeitraum für vier Jahre von 2013 bis 2016 festzusetzen.
Zudem hat die in Hannover tagende Synode beschlossen, das Allgemeine Planungsvolumen für den Planungszeitraum nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Finanzausgleichgesetzes für das Haushaltsjahr 2013 mit 218,07 Millionen Euro, für das Haushaltsjahr 2014 mit 215,87 Millionen, für das Haushaltsjahr 2015 mit 213,67 Millionen und für 2016 mit 211,46 Millionen festzusetzen.
Dr. Fritz Hasselhorn bringt als Ausschussvorsitzender den Bericht des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit ein.