Startseite Archiv Bericht vom 25. November 2010

Bericht zur Situation der Heimvolkshochschulen

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Oberlandeskirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track berichtete für das Landeskirchenamt am 26.11.2010 vor der Landessynode über die Ergebnisse der synodalen Aufträge in Bezug auf die evangelischen Heimvolkshochschulen.

Die Heimvolkshochschulen sind selbständige Einrichtungen, die ihr Angebot vor allem an Menschen richten, die nicht einem landeskirchlichem Anstellungsverhältnis stehen. Daher ist eine Anerkennung der evangelischen Heimvolkhochschulen als Vorbildungs- und Fortbildungsstätte nicht möglich. Dies wirke sich aber nicht auf die rechtliche Situation und die finanzielle Förderung durch die Landeskirche aus.

450.000 EUR sollen einmalig als Übergangshilfen in den Haushalt eingestellt werden. Diese können nach Vorlage eines Konzeptes für die zukünftige und nachhaltige Weiterentwicklung und der finanziellen Konsolidierung der Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Das Landeskirchenamt wird gebeten, mit dem zuständigen Ausschuss Vergabekriterien zu entwickeln, wie die Übergangshilfen gewährt werden können.

Einen Rechtsanspruch der Heimvolkshochschulen auf finanzielle Förderung durch die Landeskirche gibt es grundsätzlich nicht. Daher würden neben der Übergangshilfe zukünftig keine weiteren Mittel in den Haushalt eingestellt.

„Es mag sein, dass die Landeskirche nicht verpflichtet ist, die Arbeit finanziell zu fördern. Es besteht aber die Gefahr, dass das Land Niedersachsen sich irgendwann fragt, ob ein Zuschuss noch notwendig ist, wenn der Kirche diese Arbeit nichts mehr wert ist,“ mahnte der Synodale Gerd Bohlen (Rhauderfehn). Man könne und müsse sich daher zu der Arbeit deutlich positiver stellen.

Der Synodale Michael Gierow (Zernien) kritisierte, dass die Arbeit der Heimvolkshochschulen zur Fortbildung Ehrenamtlicher neben der Fortbildung der Hauptberuflichen ein wichtiger Beitrag für die Zukunft der Kirche sei - dies würde nicht genügend gewürdigt. Es müsse daher geprüft werden, welche Auswirkung eine Anerkennung der Heimvolkshochschulen als landeskirchlicher Fortbildungsträger konkret habe. Die Landessynode beauftragte den zuständigen Ausschuss, dies zu überprüfen.