Der 9. November soll nationaler Gedenktag werden
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Die Landessynode setzt sich dafür ein, den 9. November zu einem nationalen Gedenktag zu erheben. Der Eingabe des so genannten Tübinger Arbeitskreises vom 18. Juni 2009, einen kirchlichen Gedenk-„Tag der Erneuerung und Umkehr“ einzuführen, erteilte die Synode auf Antrag des Ausschusses für Theologie, Kirche und Mission bei ihrer Tagung am 24.11.2010 indes eine Absage.
Mit dem 9. November werden die Umwandlung des Deutschen Reiches von einer konstitutionellen Monarchie in eine parlamentarisch-demokratische Republik (1918), die Reichspogromnacht (1938) und der Fall der Berliner Mauer (1989) verbunden. Dem Ausschuss sei unklar geblieben, wie die verschiedenen Ereignisse zu einem einzigen Gedenktag zusammengefasst werden könnten, heißt es im Ausschussbericht. Zudem handele es sich dabei in erster Linie um politische Ereignisse: Als symbolischer Akt würde der kirchliche Anspruch „die kirchliche Dimension in überpointierter Weise herausstreichen und damit zugleich die politische Dimension unsachgemäß verkürzen“.
Allerdings sollte der 9. November auch kirchlicherseits, beispielsweise im Rahmen der Friedensdekade, noch stärker thematisiert werden. Die Frage von Verantwortung und Schuld sei wie das Gedenken an die Opfer von Gewalt durch die kirchenjahreszeitliche Nähe zum Volkstrauertag und zum Buß- und Bettag im Bewusstsein verankert. Kirchen und Gemeindehäuser sollten für entsprechende Gedenkfeiern am 9. November geöffnet werden, heißt es in dem Bericht, der von der Synode zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.
Gerd Bohlen (Rhauderfehn) brachte den Vorschlag ein.