Startseite Archiv Bericht vom 24. November 2004

Zeitplan für die Strukturreform der VELKD und UEK steht

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Die 23. Landessynode habe die Debatte über eine Strukturreform der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Union Evangelischer Kirchen (UEK) von Anfang an nachdrücklich unterstützt, stellte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Horst Maschmeyer, Emden, fest. Dabei sei es ihr besonders darum gegangen, innerhalb der EKD das lutherische Bekenntnis wirkungsvoll darzustellen.

Der vorliegende Vertragsentwurf zur Strukturreform werde diesem Anliegen in vollem Umfang gerecht und stärke zugleich alle evangelischen Landeskirchen bei der Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Aufgaben. Der Protestantismus werde in Gesellschaft und Öffentlichkeit profiliert und effektiver präsentiert. Die größere Transparenz schärfe zugleich die Wahrnehmung des Besonderen der lutherischen Gliedkirchen, führte Maschmeyer aus.

Der Vertragsentwurf sieht ferner eine Verbindung der Synoden von EKD und VELKD vor. Diese sollen weitgehend personenidentisch besetzt werden und in der Regel zeitlich beieinander tagen. Ferner sollen Doppelstrukturen abgebaut und so weit wie möglich gemeinsame Einrichtungen geschaffen werden.

Der Zeitplan zur Umsetzung der Strukturreform nach Abschluss der Vertragsverhandlungen sieht für den 8. Dezember 2004 die Paraphierung der Texte im Rahmen der Kirchenkonferenz vor. Im Januar 2005 folgt die Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens durch den Rat der EKD und die Organe der VELKD und UEK. Für den 31. August 2005 ist die Unterzeichnung der Verträge im Rahmen der Kirchenkonferenz vorgesehen. Darauf folgen Beschlüsse und das Ratifizierungsverfahren der Vertragspartner, um zum 1. Januar 2007 das Reformwerk in Kraft treten zu lassen, das die Verbindung von EKD, VELKD und UEK vollzieht.

Dabei bleibe die VELKD ganz Kirche im theologischen und rechtlichen Sinn, schloss Maschmeyer seinen Bericht vor der Synode. Zudem gewinne sie umfängliche Initiativ- und Gestaltungsrechte hinzu, um so die Arbeit der EKD nachhaltig mit zu gestalten.

Einstimmig stimmten die Synodalen dafür, den abgestimmten Verfahrensplan konsequent und zügig weiter zu verfolgen, damit die Reform zum 1. Januar 2007 in Kraft treten könne.