Neuregelung der Visitation
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Zwei „wesentliche Akzentverschiebungen“
werde es bei der Neuregelung des Visitationsgesetzes geben. Dies teilte Werner Wasmuth(Osnabrück) als Vorsitzender des Landessynodalauschusses in seinem Bericht vor der in Hannover tagenden Synode mit. Auch wenn der Entwurf zur Neufassung des Gesetzes noch nicht im Detail feststehe, so werde es zum einen künftig nicht nur um die Visitation der Pfarrer und Pfarrerinnen, sondern um die „ganze Gemeinde und die Bilanz der Arbeit, die getan wurde“, gehen . Zum anderen sollen durch die Visitation „Perspektiven für die künftige Arbeit“ entwickelt werden. Die neue Form der Visitation verstehe sich dabei nicht mehr als „Akt der Obrigkeit“. Der Visitationsbericht werde künftig an die Gemeinden und das Pfarramt adressiert sein.