Startseite Archiv Bericht vom 24. November 2004

Änderungen bei der Bildung der Landessynode

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Die Erfahrungen mit den Wahlen zur Synode haben den Kirchensenat veranlasst, über Änderungen des „Kirchengesetzes über die Bildung der Landessynode“ zu beraten und Änderungen vorzuschlagen.

Von ihrem Recht auf Briefwahl hatten in einigen Wahlkreisen mehr als 90 % der Wählerinnen und Wähler Gebrauch gemacht. Dies führte zu einer erhöhten Wahlbeteiligung bei den Wahlen zur 23. Landessynode, die bei über 65 % gelegen hat. Darum schlägt der Senat vor, die Wahl künftig ausschließlich per Briefwahl durchzuführen.

Den Wählerinnen und Wählern stehen ca. 35 % Nichtwählende gegenüber. Dies wird bedauert, stehen doch alle Wahlberechtigten in einem besonderen Verhältnis zur Kirche. Um dies zum Ausdruck zu bringen, könnte aus dem Wahlrecht, das sich aus einem Dienstverhältnis oder Ehrenamt ergibt, eine Pflicht werden, dieses Wahlrecht auch auszuüben.

Der bisherige Wahlkreis I, zu dem die Kirchenkreise Garbsen, Hannover-Linden, -Mitte, -Nord, -Nordost, -Nordwest, -Ost und -Süd gehörten, bleibt als solcher bestehen. Da jedoch gleichzeitig alle Kirchenkreise den Stadtkirchenverband Hannover bilden, sieht der Entwurf vor, „dass der Stadtkirchentag des Stadtkirchenverbandes in seiner letzten Sitzung der Amtszeit acht Mitglieder in den Nominierungsausschuss wählt, von denen vier Pastorinnen oder Pastoren sein müssen“.

Viele, die bisher als „andere Synodale“ bezeichnet werden, kritisierten den Terminus. Sie, die weder Ordinierte noch Mitarbeitende der Landeskirche seien, begriffen ihre Arbeit und Rolle als Synodale durchaus als Mitarbeit in der Landeskirche. Diese Kritik solle aufgenommen werden. Zukünftig sollen sie „Ehrenamtliche“ genannt werden - ganz im Sinn des Landessynodalgesetzes.