Startseite Archiv Nachricht vom 18. Mai 2022

Neue Kirchenkreisordnung auf dem Weg

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Die Landessynode hat über eine neue Kirchenkreisordnung beraten. Der zur Diskussion stehende Entwurf sei „auf Grundlage eines breiten Beteiligungsprozesses entstanden“, betonte Dr. Rainer Mainusch, Vizepräsident des Landeskirchenamtes, am Mittwochabend bei der Einbringung des entsprechendes Aktenstückes 59.

Wegen Bedeutung und Reichweite des Vorhabens war ein mehrmonatiges öffentliches Stellungnahmeverfahren für die Gesetzesneufassung durchgeführt worden. Mehr als 350 einzelne Stellungnahmen und Kommentare seien dabei zusammengekommen, berichtete Mainusch. Es sei nun Aufgabe der synodalen Beratungen aus dem vorliegenden „Gemeinschaftswerk“ ein Gesetz zu erarbeiten, das der Wahrnehmung des kirchlichen Auftrags bestmöglich diene, so der Kirchenjurist.

Die Kirchenkreise müssten „in ihrem noch überschaubaren regionalen Verantwortungsbereich“ unterschiedliche Formen kirchlichen Lebens miteinander ins Gespräch bringen und an den gemeinsamen Auftrag erinnern. Die Kirchenkreise hätten im kirchlichen Transformationsprozess eine entscheidende Rolle. Um diese tatsächlich ausfüllen zu können, hebt die gesetzliche Neuordnung den Sozialraumbezug kirchlicher Arbeit hervor und räumt kirchlichen Entwicklungsprozessen sowie interprofessioneller Zusammenarbeit mehr Gewicht ein.

Die neue Kirchenkreisordnung solle weniger begrenzen, sondern vor allem ermöglichen, gab Mainusch als Gestaltungsprinzip vor. So sind etwa die während der Corona-Pandemie als Notbehelf aufgekommenen Digital-Sitzungen künftig regulär verankert. Auch für die Bildung von Kirchenkreis- und Gemeindeverbänden sind alternative Organstrukturen vorgesehen, die mehr Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.

„Die Kirchenkreisordnung stellt sich als Rahmenordnung dar, die Freiräume lässt“, fasste Mainusch den Grundgedanken der Gesetzesnovelle zusammen. Dies sei angesichts regional unterschiedlicher Herausforderungen notwendig. Die „Vielfalt der Sozialräume, der Handlungsfelder und der Formen des kirchlichen Lebens im Kirchenkreis“ soll sich künftig ebenso in der Zusammensetzung der Leitungsgremien besser abbilden. So soll bspw. auch eine Berufung von Nicht-Kirchenmitglieder möglich sein, „um eine produktive Irritation der Beratungen in den Kirchenkreis-Gremien fördern“, wie es im Aktenstück heißt.

In der anschließenden Aussprache wurden zahlreiche Einzelpunkte angesprochen. Dr. Bettina Siegmund (Kirchenkreis Leer; Sprengel Ostfriesland-Ems) hob die Bedeutung des Kumulationswahlrecht für den Minderheitenschutz hervor. Torben Salm (Kirchenkreis Hameln-Pyrmont, Sprengel Hildesheim-Göttingen) lobte das passive Wahlrecht mit 16, forderte unter dem Paragraph „gemeinsame Verantwortung“ jedoch eine Art Selbstverpflichtung zu nachhaltigem und klimaschonenden Handeln.