Startseite Archiv Bericht vom 26. Mai 2016

"Jugendsynode hat Früchte getragen"

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Während ihrer Herbsttagung 2015 hatte die Landessynode beschlossen, die von der zeitgleich tagenden Jugendsynode vorgelegten Anträge dem Jugendausschuss, dem Präsidium, dem Landessynodalausschuss sowie weiteren Fachausschüssen zur Beratung zu überweisen. Damit verbunden war die Bitte an den Jugendausschuss, der Synode über die Ergebnisse der Beratungen zu berichten und den Ablauf der Jugendsynode zu reflektieren.

Bernd Rossi, stellvertretender Vorsitzender des Jugendausschusses, begann mit einer Rückmeldung aus dem Kreis der Jugendsynodalen: Die Jugendsynode habe tolle Früchte getragen, auch in Kirchenkreisen und Sprengeln – sie habe ein anderes Bewusstsein für die Mitbestimmung in kirchlichen Strukturen geschaffen. Als Beispiel nannte Rossi den Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen, in dem im Anschluss an die Jugendsynode ein Kirchenkreis-Jugendkonvent gegründet wurde. 

Grundsätzlich schreibe die Ordnung der Evangelischen Jugend den Kirchenkreisen vor, einen Jugendkonvent einzurichten, erinnerte Bernd Rossi. Da dies jedoch nicht überall Praxis sei, solle der Verfassungsausschuss bedenken, ob eine Verankerung in der landeskirchlichen Verfassung sinnvoll sei.

„Die Jugendsynode war eine tolle Veranstaltung – es gilt, das auszubauen“, betonte Rossi. Die Veranstaltung habe eine „wahnsinnige Außenwirkung“ bis hinein in den Rat der EKD gehabt; regelmäßig gingen seither Anfragen zum Thema Jugendsynode im Jugendausschuss ein.

In der Abstimmung stießen insgesamt elf Anträge des Jugendausschusses auf die Zustimmung der Synode: Unter anderem beschlossen die Synodalen zu prüfen, ob dem Thema „Arbeit mit Ehrenamtlichen“ in der Ausbildung von Diakoninnen und Diakonen, Pastorinnen und Pastoren mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden könne. Sie beschlossen weiter, während jeder Legislaturperiode der Landessynode eine gemeinsame Tagung mit der Jugendsynode durchzuführen, im Verfassungsausschuss die Schaffung eines Antragsrechtes für die Landesjugendkammer zu bedenken und für Kirchenkreistage zwei Berufungsplätze für Kirchenmitglieder im Alter zwischen 18 und 27 Jahren einzurichten.

Weiter wurde das Landeskirchenamt gebeten zu prüfen, wie das Thema Ehrenamt als eine Dimension in die Grundstandards aufgenommen werden könne und wie gesetzliche Regelungen und Standards zum Ehrenamt besser bekannt gemacht werden könnten.