Startseite Archiv Bericht vom 26. Mai 2016

Auswertung der Synodenwahl: "Möglichst breite Repräsentation"

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„Ich frage, ob wir unser Selbstverständnis als Synode vor allem darin sehen, dass wir möglichst vielen und breiten Einflüssen Raum geben – oder nicht eher darin, dass wir eine Auswahl der besten und geachtetsten Glieder der Kirche gewährleisten?“ Mit dieser Frage eröffnete Dr. Fritz Hasselhorn, Vorsitzender des Schwerpunkteausschusses, die Einbringung des Aktenstückes 65, das eine Auswertung der Wahlen zur 25. Synode vornimmt.

Er zitierte damit Superintendent Heinrich Grimm, der im Jahr 1946 die Wahlkriterien für die damalige Vorläufige Synode beleuchtete.
Aus dem Schwerpunktausschuss stellte Dr. Hasselhorn den Synodalen eine Reihe von Ergebnissen der Wahlauswertung vor; zunächst das wichtigste Kriterium für die Wahlentscheidung: die Zugehörigkeit der Kandidatin oder des Kandidaten zum eigenen Wahlkreis. Dennoch, so der Schwerpunktausschuss, sei es nicht sinnvoll, pro Kirchenkreis jeweils ein ehrenamtliches Mitglied in die Synode zu entsenden. Insbesondere die sehr unterschiedliche Größe der Kirchenkreise, die Ausgleichsmandate verlangen würde, spreche dagegen.

Zwölf von 54 Kirchenkreisen erhielten 2013 keine gewählten Vertreter oder Vertreterinnen für die Landessynode; als eine Konsequenz daraus schlägt der Schwerpunkteausschuss vor, künftig den Kirchenkreistagen die Möglichkeit zu eröffnen, selbst Kandidatinnen und Kandidaten für die Synode zu nominieren. Bislang können sie dem Kirchensenat lediglich Vorschläge zur Berufung unterbreiten.

Weiter ist es dem Ausschuss wichtig, die Mechanismen der Wahl möglichst transparent darzustellen – unter der Überschrift „Rezept für erfolgreiche Kandidaturen“ stellte er dazu eine Liste von Anforderungen auf.
Begleitend zu seinen Vorschlägen für die zukünftigen Wahlen zur Landessynode schlägt der Schwerpunkteausschuss vor, die Wahlen zu den Kirchenkreisvorständen nach dem gleichen Wahlverfahren wie die Synodalwahlen durchzuführen. Damit werde Vielfalt in der Zusammensetzung der Kirchenkreisvorstände gewährleistet, ohne zusätzliche Regelungen einführen zu müssen.

Mit längerfristiger Perspektive möchte der Ausschuss auch für die Wahlen zu den Kirchenvorständen veränderte Regeln aufstellen, um der Homogenität innerhalb dieser Gremien entgegenzuwirken.

In der Abstimmung beauftragte die Synode mit großer Mehrheit den Kirchensenat, ihr einen Entwurf für ein verändertes Landessynodalgesetz entsprechend den Anregungen des Aktenstücks 65 vorzulegen. „Nicht Sichtung und Auswahl sondern Raum für eine möglichst breite Repräsentation in den Entscheidungsgremien und in der Synode – das kann eine zukünftige Leitlinie für unser Wahlrecht und für die Neugestaltung unserer Verfassungsstrukturen sein“, schloss Dr. Fritz Hasselhorn seine Ausführungen.