Startseite Archiv Bericht vom 26. Mai 2016

Neuregelung bei der Wahl der Superintendenten-Stellvertreter

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Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 wird die Zuständigkeit für die Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Superintendentenamt vom Pfarrkonvent auf den Kirchenkreisvorstand übergehen. Mit Zustimmung des Kirchensenates fasste die Synode diesen Beschluss am Freitag und beschloss dazu das 11. Kirchengesetz, das Artikel 56 der Verfassung der hannoverschen Landeskirche ändert.

Beschlossen wurde eine Rahmenregelung: Die Wahl der stellvertretenden Superintendentinnen und Superintendenten wird zukünftig durch die Kirchenkreisordnung geregelt, nicht mehr durch die landeskirchliche Verfassung. Hintergrund ist der Wunsch, die verfassungsrechtlichen Regelungen stärker als bislang auf die wesentlichen Fragen der kirchlichen Ordnung zu konzentrieren.

Die beschlossene Rahmenregelung umfasst nicht nur die Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Aufsichtsamt sondern auch die Übertragung einzelner Aufsichtsbefugnisse für bestimmte Arbeitsbereiche.