Startseite Archiv Bericht vom 02. Juni 2010

Vikare: Wirtschaftslage unbefriedigend, Jugendarbeit wichtigesThema

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Michael Gierow, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeits- und Dienstrecht sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung, brachte am Donnerstag Nachmittag das Aktenstück Nr. 66 ein, das sich mit der Frage nach der wirtschaftlichen Lage von Vikaren und Vikarinnen und der Verankerung der Jugendarbeit in der Vikariatsausbildung beschäftigt.

Dieser Frage muss nach Ansicht des Landeskirchenamtes unter Berücksichtigung des theologischen Nachwuchses nachgegangen werden, der nachweislich sehr gering ist. Es wird davon ausgegangen, dass diese Entwicklung eine Vielzahl von Faktoren hat. Unter anderem die wirtschaftliche Situation von Vikaren und Vikarinnen in der zweiten Ausbildungsphase.

Um das Problem der Mobilität für Vikare und Vikarinnen im ländlichen Raum zu lösen, schlägt der Ausschuss die Gewährung einer Wohnungsbeihilfe von ca. 200 Euro monatlich für alle Vikare und Vikarinnen vor.
Der finanzielle Mehrbedarf beliefe sich auf ca. 70.000 Euro. Da es sich um eine gehaltswirksame Maßnahme handelt, müssten bei der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden.

Der Ausschuss brachte zudem das Anliegen ein, die Jugendarbeit in der Ausbildung stärker in den Blick zu nehmen, den Vikaren und Vikarinnen Kenntnisse über aktuelle Tendenzen der Jugendarbeit zu vermitteln und eine professionelle Begleitung der diesbezüglichen Ausbildung sicherzustellen. Zeitnah wird das Landesjugendpfarramt als Fachstelle an der Studienleitungskonferenz teilnehmen, um mögliche Perspektiven zu erarbeiten.

Die Landessynode hat den Bericht des Ausschusses zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Finanzausschuss soll an den Beratungen beteiligt werden und das Landeskirchenamt wird gebeten, sich bei der Konföderation evangelischer Kirche in Niedersachsen dafür einzusetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Wohnungsbeihilfe für Vikare und Vikarinnen geschaffen werden.