Stimmbezirke zur Wahl der Landessynode sollen reduziert werden
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Vor der Wahl zur 24. Landessynode wurde die Anzahl der Mitglieder verringert. In Folge dessen sollen nun die Stimmbezirke reduziert, neu gegliedert und den Sprengelgrenzen angepasst werden. Der Kirchensenat bringt aus diesem Grund einen Entwurf eines veränderten Kirchengesetzes zur Bildung der Landessynode ein.
Auch zukünftig sollen die Ehrenamtlichen die Mehrheit in der Synode bilden. In den Wahlkreisen werden nach vorliegendem Gesetzentwurf 33 Ehrenamtliche, 20 Ordinierte und 10 Mitarbeitende in die Landessynode gewählt. Zusätzlich werden 10 Personen vom Kirchensenat berufen. Die Briefwahl soll zukünftig das Standardverfahren sein.
Der Synodale Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen) fordert, Alternativen zum Wahlrecht zu prüfen. Nicht nur die juristische Regelung sei wichtig, sondern auch die daraus resultierenden Strukturen. Es müsse geprüft werden, ob diese wirklich gewollt seien.
In der Diskussion wurde vor allem bemängelt, dass die Anzahl der gewählten Ehrenamtlichen in der Synode zukünftig zu gering sei.
Das vorgelegte Aktenstück 56 mit dem Vorschlag des Gesetzentwurfes wird in den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Schwerpunkte und Planung zur Beratung von Alternativen überwiesen.