Kirchenkreise erhalten erweiterte Zuständigkeiten
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Die Synode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat am Freitag, dem 4. Juni 2010, mit großer Mehrheit beschlossen, den Kirchenkreisen künftig eine erweiterte Zuständigkeit hinsichtlich der Verwaltung der Pfarrämter zu übertragen. Die Kirchenkreise sollen demnach über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen im Rahmen der landeskirchlichen Vorgaben selbstständig beschließen können.
Nach den Worten des Vorsitzenden des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit, Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen), sowie des Finanzausschusses treffe das von der Vorgängersynode auf den Weg gebrachte Finanzausgleichsgesetz in den Kirchenkreisen grundsätzlich auf Zustimmung. Daher bedürfe es auch keines besonderen Solidarbeitrages für strukturschwache Gebiete mehr, da der Finanzausgleich eine landesweite Solidarität gewährleisten könne.
Das beschlossene Finanzausgleichgesetz sei bereits Ausdruck einer die Regionen übergreifenden Solidarität. Es habe sich als hilfreich erwiesen, die Finanzzuweisungen anhand der Kriterien Anzahl der Kirchenmitglieder, Anzahl der Kirchengemeinden sowie anhand von Regionalfaktoren zu bemessen.
Zum Ende April veröffentlichten Antrag der Kirchenkreiskonferenz Verden, der eine grundlegende Änderung des landeskirchlichen Finanzschlüssels favorisiert, sagte Hasselhorn: „Wir brauchen in der Debatte um die Finanzbeziehungen keine Stimmungsmache!“ Es gehe vielmehr um detaillierte Lösungen für einen landeskirchenweiten Finanzausgleich. Daher votiere er auch für einen einheitlichen Strukturanpassungsfonds in Höhe von rund 2 Millionen Euro. Die Gelder daraus seien durch ein ordentliches Antragsverfahren zu verteilen.
Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen)