Entwurf zu Gleichberechtigungsgesetz eingebracht
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Für den Kirchensenat brachte Ulrike Schmidt-Glawatz (Göttingen) am 2. Juni 2010 den Entwurf eines Kirchengesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der hannoverschen Landeskirche ein.
Ziel des Gesetzes ist es, für Frauen und Männer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern sowie Frauen und Männern in kirchlichen Berufsfeldern eine gleiche Stellung zu verschaffen.
Schmidt-Glawatz begründete die Einbringung des Gesetzentwurfes mit den nicht ausreichenden Richtlinien der Landeskirche, die bisher für eine Gleichberechtigung von Frauen gelten. „Diese Richtlinien sind nicht verbindlich genug und werden nach der bisherigen Erfahrung nicht ausreichend wahrgenommen.“
Nach den Worten der Kirchensenatorin diene das neue Gesetz nicht der reinen Frauenförderung, sondern verfolge das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Geplant ist eine Stabsstelle „Gleichstellung“, die beim Landeskirchenamt angesiedelt werden soll. Darüber hinaus soll in jedem Kirchenkreis eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter bestellt werden.
Laut Gesetzesentwurf konstatiert die Statistik der Beschäftigtenzahlen in der hannoverschen Landeskirche, dass die überwiegende Zahl der Frauen in den mittleren und unteren Entgelt-und Besoldungsgruppen beschäftigt ist. Die Zahl der Frauen in den Leitungsämtern ist nach wie vor gering.
Auf diesen Sachverhalt verwies in der anschließenden Aussprache auch der Synodale Oliver Bischoff aus Peine. „Frauen in Leitungsämtern sind in unserer Kirche noch immer Randerscheinungen.“ Daher müsse die Sensibilität für dieses Thema in allen Gremien geschärft werden.
Dr. Bettina Siegmund, Synodale aus dem ostfriesischen Leer, stellte den Antrag einer Prüfung der finanziellen Kosten einer Freistellung von Gleichstellungsbeauftragten für die Kirchenkreise.
Die Wunstorfer Synodale und Pastorin Susanne Briese beantragte eine Sichtung der Landeskirchen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zu Arbeitszeitberechnungen für Pastorinnen und Pastoren vorzunehmen, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade im Pfarrerberuf eine besondere Herausforderung sei.