Startseite Archiv Bericht vom 03. Juni 2010

Debatte um Zukunft der Pfarrhäuser

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Einschneidende Änderungen bei den Mietverhältnissen und Renovierungen von Pfarrhäusern hat die Landessynode am Freitag, 4. Juni beraten. Dr. Fritz Hasselhorn aus Sulingen, Vorsitzender des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit, stellte die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Zukunft der Pfarrhäuser“ vor, an denen der Pastorenausschuss mitgewirkt hat.

Grundsätzlich wird demnach an der Dienstwohnungspflicht festgehalten. Es könnte aber neben der klassischen Pfarrhauswohnung künftig auch bedarfsgerecht angemietete Wohnungen geben. Prägnante Pfarrhäuser sollen erhalten bleiben. Zusätzliche Anstrengungen zur energetischen Sanierung und Modernisierung der Pfarrhäuser sollen vorangetrieben werden.

Die bisherige Schönheitskostenpauschale könnte zu einer Einzugsrenovierungspauschale umgewandelt werden, die nach einem landeskirchlichen Mittelwert berechnet und monatlich bezahlt wird und deutlich unter der jetzigen Schönheitskostenpauschale liegt.

„Die Änderungen führen zu größerer Vielfalt“ sagte Hasselhorn abschließend. Es sei nicht zu befürchten, dass Kirchengemeinden leuchtfertig Pfarrhäuser verkaufen.

Eine intensive Debatte schloss sich der Rede Hasselhorns an.
Pastor Christoph Maaß (Achim) hielt es für ungeklärt, wer die Mietzahlungen übernimmt, die Kirchengemeinde oder der Kirchenkreis. Mieter würden ungleich behandelt, weil angemietete Wohnungen steuerlich deutlich anders zustehen kommen.
Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch sagte, der Durchschnittwert liege jetzt bei 42 Cent und werde wohl sinken. Bei der Prägnanz von Pfarrhäusern werde auch der ideelle Wert für Ort und Gemeinde einbezogen, und nicht nur der Bauzustand.
Der Rauderfehner Superintendent Gerd Bohlen sah Pastoren, die wenig umziehen, schlechter gestellt. Sein Hamelner Kollege Philipp Meyer bestätigte, dass sie weniger gut gestellt werden, aber gleichzeitig insgesamt die Kosten sinken.
Da nur bei Einzug Kosten anfallen im neuen System und die gleichmäßig auf alle verteilt werden, würden vor allem die Berufsanfänger, die oft umziehen müssen, besser gestellt, sagte Hasselhorn. Er sehe im neuen System eine deutliche Verbesserung.
Meyer ergänzte, dass bei späteren, laufenden Renovierungen der Pastor selber entscheiden könne, ob er einen Fachbetrieb beauftragen und bezahlen wolle oder selber streichen wolle.
Auf Antrag von Hasselhorn wurde für den Abend der Schwerpunktauschuss einberufen, der Entscheidungen, eventuell auch Alternativen für den Folgetag vorbereiten soll.

Nach der Debatte über Veränderungen der Mietverhältnisse für Pfarrhäuser am Freitag hat die Landessynode am Samstag beschlossen, die bisherige Schönheitsreparaturenpauschale beizubehalten. Die stattdessen geplante Einführung einer Einzugsrenovierungspauschale wurde mehrheitlich abgelehnt.

Der Unterschied zwischen der weiterhin gültigen Schönheitsreparaturenpauschale und einer Einzugsrenovierungspauschale liegt in der Frequenz der Verwendung.

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Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen)