Amtszeitbegrenzung für Landesbischof und Landessuperintendenten
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Eine Begrenzung der Amtszeit eines Landesbischofs bzw. einer Landesbischöfin soll noch nicht für die Neubesetzung im November gelten. Grundsätzlich aber soll eine Amtszeitbegrenzung sowohl für das bischöfliche Amt als auch für das Amt der Landessuperintendenten eingeführt werden. Die Einzelheiten zur geplanten „Amtszeitbegrenzung“ stellte der Vorsitzender des gleichnamigen Ausschusses, Pastor Albert Gerling-Jacobi (Weyhe), der Landessynode am Freitag, 4. Juni, vor.
Demnach wäre zunächst zu beschließen, die Landessuperintendenten bzw. Landessuperintendentinnen in ihr Amt zu wählen, was bisher nicht der Fall ist. Dazu sollen die Landessynodalen, die Superintendenten und die Vorsitzenden der Kirchenkreistage eines Sprengels ein entsprechendes Stellenprofil formulieren. Daraufhin würde der Kirchensenat mindestens zwei Kandidaten vorschlagen, von denen der Kirchensenat und die Synodalen des Sprengels in getrennter Abstimmung ihren Landessuperintendenten wählen. Das Verfahren soll nicht öffentlich sein, die Wahl bedarf der Zustimmung des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin.
Eine Begrenzung der Amtszeit des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin soll analog der Bestimmungen für Superintendenten gelten. Demnach soll das Amt des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin zunächst auf zehn Jahre befristet werden. Vor Ablauf der Amtszeit sollen dann der Kirchensenat und der Landessynodalausschuss über eine mögliche Verlängerung beschließen. Die Landessynode hätte demgegenüber ein Vetorecht. Falls die Amtszeit verlängert werden sollte, gelte dies auf unbegrenzte Zeit. Eine solche Regelung sei auf die Landessuperintendenten bzw. -superintendentinnen auf Sprengelebene zu übertragen.
Nach den Ausführungen von Gerling-Jacobi beschloss die Synode, den Kirchensenat zu beauftragen, bis zur Novembertagung der Synode, spätestens aber bis zum Mai 2011 einen Gesetzesentwurf vorzulegen.
Albert Gerling-Jacobi, Weyhe