Die Landessynode hat sich für eine stärkere Vereinheitlichung der Verwaltungsprozesse ausgesprochen. Das Landeskirchenamt soll nun weitere Schritte prüfen. Bei der Entwicklung von standardisierten Prozessen sollen ausdrücklich die Ebenen der Kirchenkreise und Kirchengemeinden sowie der Fachausschuss der Kirchenämter beteiligt werden. Das forderte Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück) stellvertretend für den Planungsausschuss von der Steuerungsgruppe des Reformprozesses „#Kirchenverwaltung2030“.
Die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung ergebe sich dadurch, dass bei rückläufigen Kirchensteuereinnahmen die Anforderungen an die Verwaltung nicht im gleichen Maße zurückgehen, so Hasselhorn. Es führe dazu, dass immer weniger Mittel der Gesamtzuweisung für andere kirchliche Aufgaben in den Gemeinden zur Verfügung stünden. Das Landeskirchenamt verfüge jedoch nur über begrenzte Kapazitäten, um Projekte zur Standardisierung umzusetzen.
Der Planungsausschuss regte deshalb an, in der nächsten Phase des Reformprozesses Arbeitsgruppen vorwiegend unter Beteiligung der Kirchenämter zu bilden, um die einzelnen Fachprozesse in der Verwaltung zu standardisieren.
In einem zweiten Schritt könne das Landeskirchenamt dann die Digitalisierung der Prozesse vorantreiben. Vor allem durch die Neuregelung der Umsatzsteuer entstehe in diesem Bereich ein großer Zeitdruck. Das bestätigte auch Gabriele Furche (Sprengel Stade). „Die Kirchenämter sind bereit, wir brauchen ganz dringend die Bereitstellung der Programme von der IT“, betonte die Kirchenamtsleiterin aus Stade. Ein weiteres wichtiges Element sei ein vereinfachtes Recht für die Erstellung der Haushaltsabschlüsse der Kirchengemeinden, ergänzte Marie-Luise Brümmer (Sprengel Hannover). Trotz dieser Herausforderungen, insbesondere was den Zeitdruck angeht, nahm Hasselhorn eine große Bereitschaft zur Reform wahr. Sie könne den Nachholbedarf in Sachen Standardisierung, Optimierung und Digitalisierung kompensieren.